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@grar.de Aktuell - 03.12.2001

Baden Württemberg: Neue Landschaftspflegerichtlinie in Kraft


Stuttgart (agrar.de) - 'Die Landschaftspflegerichtlinie ist ein maßgebliches
Förderinstrument im Naturschutz und in der Landschaftspflege in Baden
Württemberg', stellte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi
Stächele MdL, am 1. Dezember fest. Der Minister teilte mit, dass die neue
Landschaftspflegerichtlinie in Kraft getreten ist. Sie löst die Richtlinie aus dem
Jahr 1990 ab. Mit der neuen Landschaftspflegerichtlinie stehe, so der Minister ein
Instrument zur Verfügung, das vor allem den Anforderungen an eine zielgerichtete
Förderung gerecht werde.

In die neue Richtlinie wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die eine
Evaluation der alten Landschaftspflegerichtlinie erbrachte, berücksichtigt.
Außerdem wurden die bisher eigenständige Grunderwerbsrichtlinie und eine ebenfalls
eigenständige Durchführungsrichtlinie integriert. Neu ist auch, dass zum Beispiel
Investitionen und Vermarktungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Naturschutzzwecken
unterstützt werden können.

Die Landschaftspflegerichtlinie ist die finanzielle Grundlage für umfangreiche
Maßnahmen in der Biotopvernetzung, für die Offenhaltung der Mindestflur in der
Kultur- und Erholungslandschaft sowie für den Vertragsnaturschutz mit der
Landwirtschaft. Mit der Landschaftspflegerichtlinie werde, laut Minister Stächele,
auf freiwilliger Basis die Pflege ökologisch wertvoller Flächen sowie eine
naturschutzorientierte Nutzung durch die Landwirte erreicht. Das Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum ist bestrebt, die Partnerschaft zwischen
Landwirtschaft und Naturschutz im Bereich des Vertragsnaturschutzes weiter
auszubauen. Die Landschaftspflegerichtlinie ist auch wesentliche Fördergrundlage
bei der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 und für
großflächige Naturschutzprojekte wie das Projekt des Landes zur Erhaltung und
Entwicklung von Natur und Umwelt (PLENUM).

Im Jahr 2000 wurden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
einschließlich Biotopvernetzung und Sicherung der Mindestflur in Baden-Württemberg
rund 41 Millionen Mark eingesetzt. Derzeit sind über 13.000 Pflege- und
Extensivierungsverträge abgeschlossen, für die jährlich 18 Millionen Mark im
Landeshaushalt bereitgestellt werden.

Links zum Programm PLENUM,
Links zum Thema Natura 2000,
Links zum Bundesland Baden-Württemberg.

 


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