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@grar.de Aktuell - 30.11.2001

Bartels: Kernpunkte des deutschen Jagdrechtes dürfen nicht verändert werden


Celle (agrar.de) - Die Kernpunkte des deutschen Jagdrechtes dürfen bei der vom
Bund angekündigten Novellierung des Bundesjagdgesetzes nicht verändert werden.
Dabei denke er insbesondere an die Bindung an das Eigentum sowie an die Erhaltung
des bewährten Reviersystems, sagte heute Niedersachsens Landwirtschaftsminister
Uwe Bartels vor der Mitgliederversammlung des Zentralverbandes der
Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen in Celle.

Bei der jetzt angelaufenen Debatte um diese Novellierung zeige sich auch, wie
wichtig für den Verband die Gründung der 'Bundesarbeitsgemeinschaft der
Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer' war. Denn nur so könne 'die Jagd' auch
auf Bundesebene ihre Eigentümerrechte mit deutlicher Stimme vertreten. Gemeinsames
Ziel müsse es aus seiner Sicht bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes sein,
eine Verschmelzung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz zu verhindern, weil
dieses sonst letztlich zu einer Unterordnung des Jagdrechtes unter das
Naturschutzrecht führen würde. Den ersten Ansätzen dazu, wie etwa der Forderung,
die Zahl der bejagbaren Tierarten drastisch zu reduzieren und die Auswahl
ausschließlich nach Naturschutzgesichtspunkten zu treffen, widerspreche er daher
ausdrücklich, fügte Bartels hinzu.

Links zum Thema Jagd und Wild.


 


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