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@grar.de Aktuell - 27.11.2001

Sachsen: Weitere FFH-Gebiete vorgeschlagen

Liste von 270 Schutzgebieten wird öffentlich ausgelegt


Dresden (agrar.de) - Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat
heute dem Kabinett eine weitere Liste von Schutzgebieten nach der europäischen
FFH-Richtlinie (Flora, Fauna, Habitat) vorgelegt. Nachdem bereits Ende
1999 insgesamt 89 FFH-Gebiete benannt worden waren, werden jetzt weitere
schutzwürdige Flächen zur Meldung an die Europäische Union vorgeschlagen. Demnach
sind derzeit etwa 270 Gebiete in der Prüfung, die rund neun Prozent der
Landesfläche ausmachen, als FFH-Gebiete gemeldet werden. Die neue Gebietsliste
soll in den nächsten Tagen im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und
anschließend mindestens vier Wochen lang in den
Landratsämtern ausgelegt werden.

'Wir wählen dieses transparente Verfahren, damit betroffene Grundstückseigentümer,
Kommunen und Verbände über das Vorhaben der EU zumindest informiert werden', sagte
Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath in Dresden. Die EU sehe eine
Information überhaupt nicht vor. Anfang kommenden Jahres sollen die Schutzgebiete
an das Bundesumweltministerium zur Weiterleitung an die Europäische Union gehen.
Die Nachmeldung ist notwendig, da die Europäische Union die bislang überreichte
Liste für unzureichend hält. Die EU droht mit einem vorläufigen Stopp von
Strukturfondsmitteln, falls Sachsen die Liste nicht vervollständigt. Zudem läuft
gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen 'unzureichender
Beachtung der Bestimmungen der FFH-Richtlinie in Sachsen'.

Diese verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, seltene und bedrohte Tier- und
Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume unter Schutz zu stellen. So soll ein
europaweites Schutzgebietssystem unter dem Namen 'Natura 2000' entstehen. Sachsen
hatte bereits Ende 1999 als eines der ersten Bundesländer eine Gebietsliste an die
EU-Kommission weitergereicht. Die Meldung sei abschließend gewesen, so die
damalige Auffassung. Zwischenzeitlich präzisierte die EU jedoch die
Auswahlkriterien. Zudem schränkte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes Ende
vergangenen Jahres das Auswahlermessen der Mitgliedsstaaten weiter ein. 'Der
Spielraum, den wir 1999 noch hatten, wurde uns mittlerweile genommen', so Flath.
Eine Nachmeldung sei daher unvermeidlich. Die FFH-Richtlinie enthält rund 200
Tier- und mehr als 500 Pflanzenarten, die geschützt werden sollen. Außerdem sind
170 besondere Lebensraumtypen ausgewiesen. In den Schutzgebieten müssen die
Mitgliedsstaaten die Erhaltung der Lebensräume garantie-ren und eine
Verschlechterung vermeiden. Kritiker befürchten dadurch eine Behinderung der
wirtschaftlichen Entwicklung.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Sachsen.

 


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