Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 16.11.2001

Bundestag beschliesst Reform des Naturschutzrechts


Berlin (agrar.de) - Der Bundestag hat das neue Bundesnaturschutzgesetz in 2. und
3. Lesung beschlossen. 'Woran frühere Bundesregierungen in vier Legislaturperioden
gescheitert sind, haben wir umgesetzt und das Naturschutzrecht grundlegend
überarbeitet. Damit ist der Weg frei für eine umfassende Modernisierung des
Naturschutzes in Deutschland,' sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Mit der beschlossenen Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz
komplett abgelöst. Zu den wesentlichen, bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen
Aenderungen gehören u.a. die Förderung
einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an
die sogenannte 'gute fachliche Praxis', die Sicherung der biologischen
Vielfalt durch Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der
Landesfläche sowie die Stärkung der Mitwirkungsrechte durch die erstmals
bundesweit eingeführte Verbandsklage. Auch das Verhältnis von Naturschutz sowie
Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und
Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche
Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund NABU begüßten die
Verabschiedung des Gesetzes. 'Damit hat die Bundesregierung einen der wichtigsten
umweltpolitischen Erfolge dieser Legislaturperiode erzielt', sagte NABU-Präsident
Jochen Flasbarth. Durch die parlamentarische Beratung seien noch wesentliche
Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt worden. Das neue
Gesetz stärke wirksam den Schutz von einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie
ihrer Lebensräume. 'Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines bundesweiten
Biotopverbundes auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche', so der
NABU-Präsident.

Als weiteren wichtigen Schritt bezeichnete Flasbarth die Formulierung von
Regelungen für eine naturnähere Landwirtschaft. Durch das Verbot der Heckenrodung
oder der Umwandlung von Feuchtwiesen in Ackerland würden die Voraussetzungen für
eine größere Artenvielfalt in der Kulturlandschaft deutlich verbessert.

Flasbarth appellierte an die Bundesländer, das neue Bundesnaturschutzgesetz
konsequent umzusetzen. 'Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Eine
Blockadetaktik mancher Länder wie bei der Agrarwende oder der Meldung europäischer
Schutzgebiete will niemand mehr erleben.'

Dr. Angelika Zahrnt, Bundesvorsitzende des BUND: 'Dass nach 20 Jahren nun endlich
eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erreicht wurde, ist ein großer Erfolg
für die Umweltbewegung. Das neue Gesetz stellt eine Verbesserung gegenüber der
bisherigen Rechtslage dar.

Dem BUND geht das neue Gesetz in der aktuellen Fassung nicht weit genug. Zahrnt:
'Vor allem die Änderung der Eingriffsregelung ist ein Rückschlag. Hier ist ein
wichtiges rechtliches Instrument für den Naturschutz verloren gegangen. Faktisch
ist es jetzt nicht mehr möglich, bauliche Vorhaben aus naturschutzrechtlichen
Gründen zu verhindern. Auch die Verbandsklage ist nicht für alle relevanten
Verfahren vorgesehen.'

Nach Ansicht des Deutschen Bauernverband (DBV) hat der Bundestag mit der
Novelle eine deutliche Schwächung des ländlichen Raums und der dort lebenden
Menschen beschlossen. Das Gesetz sei an vielen Stellen ideologisch geprägt und
lasse den Anspruch auf Beachtung aller Aspekte der Nachhaltigkeit vermissen. Auch
der ländliche Raum müsse eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Ein Gesetz,
das Naturschutz vorrangig über Auflagen betreiben wolle, könne keinen Erfolg
haben.

'Einen Naturschutz auf Kosten der Länder' nannte Bayerns Umweltminister Werner
Schnappauf die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Er bezeichnete die
Naturschutzpolitik des Bundes insgesamt als unglaubwürdig. Der Bund reduziere
seine Haushaltsmittel bei Naturschutzgroßprojekte um 16 Prozent und schaffe
gleichzeitig neue bürokratische und kostenträchtige Hürden für die praktische
Naturschutzarbeit in den Ländern. Die neu formulierten zusätzlichen Anforderungen
richteten sich eindeutig gegen Kommunen, Land- und Forstwirte, verursachen einen
Vertrauensverlust und wirken kontraproduktiv für den Vertragsnaturschutz.
Schnappauf warf der Bundesregierung vor, mehr grüne Ideologien als den Naturschutz
zu verfolgen.

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird nun dem Bundesrat zur Beratung
zugeleitet. Sie bedarf jedoch nicht seiner Zustimmung. Ziel ist nach Angaben des
Umweltministeriums, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschliessen.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Landschaft und Natur.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de