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@grar.de Aktuell - 15.11.2001

'Die Bauern nicht auf ihrem Mist sitzen lassen'


Berlin (agrar.de) - Aus Anlass des heute im Bundestag beratenen Gesetzes zur
Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur
Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuRegG) erklärt der
umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB:

Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes 'ist die
Tierhaltung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten im Betrieb oder
durch Kooperationsvereinbarungen zwischen Betrieben in einem ausgewogenen
Verhältnis zum Pflanzenbau zu halten'.

Es steht zu befürchten, dass sich aus dieser Regelung empfindliche Belastungen für
die Landwirte ergeben. Nicht auszuschließen ist, dass nach dieser Regelung eine
veredelungsintensive Viehzucht nur noch eingeschränkt möglich ist.
Landwirtschaftlichen Betrieben mit knapper Flächenausstattung sind auf eine
intensive Tierhaltung angewiesen. Die aus einem solchen Betrieb bisher
resultierende Gülle konnte bislang überbetrieblich verwertet werden.

Die überbetriebliche Verwertung erfolgt durch Vermittlung Dritter, insbesondere
Güllebörsen, oder auf der Grundlage von Gülleabnahmeverträgen. Die Regelung des
novellierten Bundesnaturschutzgesetzes verbunden mit den angekündigten Änderungen
der Düngeverordnung lassen künftig erhöhte Anforderungen an die Verwertung der
Wirtschaftsdünger erwarten. Voraussehbar ist, dass verarbeitete Gülle danach zur
überbetrieblichen Verwertung über größere Distanzen transportiert werden muss.

Nach der im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Formulierung wäre weder die
Gülleverwertung durch Vermittler (Güllebörsen) noch der Transport in Gebiete mit
Nährstoffbedarf zulässig. Würden diese Optionen des überbetrieblichen
Nährstoffausgleichs verbaut, hätte dies dramatische Auswirkungen auf die
ländlichen Räume mit intensiver Tierhaltung. Weiter steigende Flächennachfrage bei
bereits jetzt überhöhtem Pachtpreisniveau einerseits und Abstockung der
Viehbestände andererseits wären die Folgen einer solchen Gesetzesregelung. Dies
hätte nicht nur dramatische Auswirkungen auf die Veredelungsbetriebe, sondern auch
auf die Wirtschaftskraft ganzer Regionen.

Viele Landwirte sind auf eine intensive Viehhaltung angewiesen. Sie ermöglicht es
ihnen erst, ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Wir fordern daher die
Bundesregierung auf, klarzustellen, dass die überbetriebliche Gülleverwertung
durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in keiner Weise eingeschränkt
wird.

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