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@grar.de Aktuell - 14.11.2001

AbL: 90 Bullen sind genug!


Hamm (agrar.de) - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (/%)
begrüßt das Vorhaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Höhe der so
genannten 'Bullenprämie' an die Zahl der im landwirtschaftlichen Betrieb
beschäftigten Arbeitskräfte zu binden. Damit wird ein EU-Ratsbeschluss in
Deutschland umgesetzt.

Der Verordnungsentwurf des Bundesministeriums sieht vor, pro Betrieb nur dann noch
über 180 Prämien-Tiere hinaus Bullenprämien zu zahlen, wenn pro weitere 90
prämienberechtigte Tiere eine sozialversicherte Arbeitskraft beschäftigt ist.

'Damit wird nicht mehr schlicht die Menge an Tieren prämiert, sondern eine
Verbindung der Prämien zur Beschäftigungsleistung der Betriebe gezogen. Das ist
ein positives Signal für all diejenigen, die sich vernünftig um ihre Tiere kümmern
und darauf verzichten, Rindfleisch möglichst billig nach agrarindustriellen
Maßstäben erzeugen zu wollen', so der Vorsitzende der AbL, Friedrich Wilhelm
Graefe zu Baringdorf, zum Vorhaben des Ministeriums.

Nach Angaben der AbL bedeute die Begrenzung auf 90 prämienberechtigte Tiere pro
Arbeitskraft, dass bei der Prämie pro Bulle von 566,- DM (290 Euro) im nächsten
Jahr pro Arbeitskraft rund 51.000 DM an EU-Prämien gezahlt werden. 'Das sollte
allemal reichen', so Graefe zu Baringdorf. Scharfe Kritik richtete der
AbL-Vorsitzende an diejenigen, die nun behaupteten, die Grenze von 90 Tieren pro
Arbeitskraft sei viel zu niedrig und müsse auf 125 angehoben werden. 'Das würde
bedeuten, dass für eine Arbeitskraft über 70.000 DM an Prämien kassiert würden.
Wie wollen diejenigen, die das fordern, das den Menschen außerhalb der
Landwirtschaft noch erklären?', fragte der AbL-Vorsitzende.

Vollends widersinnig seien Forderungen, nicht nur diejenigen Arbeitskräfte
anrechnen lassen zu können, die auch in der Bullenmast arbeiten, sondern
zusätzlich noch diejenigen, die im extra geförderten Ackerbau tätig sind. 'Damit
würden agrarindustrielle Großbetriebe für diese Arbeitskräfte doppelte Prämien
ziehen: einmal über die Getreideprämien und ein zweites Mal über die Bullenprämie.
Schlau gedacht, ernst gemeint und umso unverschämter!', kommentierte Graefe zu
Baringdorf.

Wenn zum Beispiel ein Großbetrieb mit über 20.000 Bullen und über 6.000 ha Fläche
heute doppelt so viel an Prämien erhält wie er an Lohnkosten auszahlt, so sei dies
eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber bäuerlichen Betrieben. Denn diese müssten mit
einem Zehntel davon an Prämien pro Arbeitskraft auskommen, so der AbL-Vorsitzende.
Diese Benachteiligung bäuerlicher Betriebe gegenüber agrarindustriellen Betrieben
müsse dringend abgebaut werden, so die Forderung der AbL.

Der Verband fügte hinzu, dass es in Frankreich bei der Rinderprämie eine strikte
Obergrenze von 90 Prämien-Tieren pro Jahr gebe. Auch das sei ein Grund dafür, dass
sich in Frankreich die Rinderpreise für die Bauern besser erholt hätten als in
Deutschland.

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