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@grar.de Aktuell - 09.11.2001

Öko-Kennzeichnungs-Gesetz verabschiedet

AGÖL will Verbesserungen in den Richtlinien-Anforderungen


Berlin (agrar.de) - Der Bundestag hat heute das Öko-Kennzeichnungs-Gesetz
verabschiedet und damit die rechtliche Regelung für ein einheitliches Prüfsiegel
für Produkte das Ökologischen Landbaus gesetzt.

Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGÖL) hat die Einführung
eines solchen Zeichens, das dem Verbraucher unmissverständlich deutlich macht, was
ein Öko-Produkt ist, immer befürwortete. Das von Verbraucherschutzministerin
Renate Künast herausgebrachte Bio-Siegel erfüllt diese Funktion und kennzeichnet
alle Produkte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen der EU-Bio-Verordnung
erfüllen. Die Verbände des ökologischen Landbaus unterstützen dieses Zeichen als
wichtigen Baustein für die Ausweitung des Marktes für Öko-Produkte.

Gleichwohl sieht die AGÖL im Konzept des staatlichen Bio-Siegels mit EU-Niveau
auch Risiken für die Bauern, die ihren Verbänden angehören und nach einem höheren
und damit teureren Richtlinienstandard wirtschaften. Der Vorsitzende der AGÖL, Dr.
Felix Prinz zu Löwenstein: 'Schon jetzt beginnen unsere Erzeuger zu spüren, wie
die Konkurrenz derjenigen Produzenten, die sich nicht an die strengeren Auflagen
unserer Verbände halten müssen, in den Markt drängt. Wir begrüßen daher
ausdrücklich, dass Renate Künast einen mit uns abgestimmten Vorstoß bei der
Kommission unternehmen will, um in den kritischen Punkten eine Anhebung des
EU-Standards zu erreichen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, dann werden wir
darauf drängen, dass für das deutsche Bio-Siegel diese höheren Anforderungen
gesetzt werden. Dass dies geht, zeigen unsere Nachbarn z.B. in Frankreich, die für
ihr nationales Zeichen eigene strengere Standards eingeführt haben.' Auch aus
Gründen des Verbraucherschutzes hält die AGÖL dies für notwendig. Denn nur so gibt
es die Möglichkeit, notfalls auch im Alleingang, die konsequenten Vorschriften der
Verbände für Kontrolle und Zertifizierung, wie sie etwa die International
Federation of Organic Agricultural Movements (IFOAM) praktiziert, für die Nutzung
des Zeichens verbindlich zu machen.

Die Mitgliedsverbände der AGÖL (ANOG, Naturland, Biokreis, Ecovin, Gäa, Biopark
und Ökosiegel) vermitteln durch Ihre eigenen Siegel schon heute dem Verbraucher
die strengeren Richtlinien für die Erzeugung auf den Bauernhöfen und in der
Verarbeitung.

Information: ArbeitsGemeinschaft Ökologischer Landbau e.V., Am Köllnischen Park 1,
10179 Berlin, Tel.: 030-234586-50, Fax: 030-234586-52

Links zum Thema Bio-Verbände.


 


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