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@grar.de Aktuell - 07.11.2001

Hessen: Gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut auf Kirchenland


Friedrichsdorf (agrar.de) - In letzter Zeit häuften sich die Anfragen von
Landwirten, die sich beim Hessischen Bauernverband darüber beklagten,
dass Kirchenvorstände aufgrund einer Empfehlung der Kirchenleitungen Pachtverträge
mit folgendem Zusatz versehen wollen: 'Der Pächter verpflichtet sich, kein
gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut auf der Pachtfläche auszubringen.'

Dies hat den Präsidenten des Hessischen Bauernverbandes, Heinz Christian Bär, dazu
veranlasst, sich kürzlich mit einem entsprechenden Schreiben an Dr. Peter
Steinacker, den Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau,
sowie an Dr. Martin Hein, den Bischof der Evangelischen Kirche von
Kurhessen-Waldeck zu wenden.

Zu der vorgenannten Empfehlung der Kirchenleitungen nimmt der Hessische
Bauernverband wie folgt Stellung:

1. Gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut ist in Deutschland derzeit nicht
zugelassen.

2. Aufgrund ihrer Verantwortung für die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel nehmen
unsere Landwirte die Ängste in der Bevölkerung sehr ernst.

3. Eine ganz wesentliche Vorraussetzung für eine stärkere Nutzung der Grünen
Gentechnik in der Landwirtschaft ist die entsprechende Akzeptanz bei den
Verbrauchern. Kein Bauer wird Produkte erzeugen, die unverkäuflich sind.

4. Alle Beteiligten, insbesondere Politik und Wissenschaft, sind aufgerufen,
mögliche Risiken für die Gesundheit und Umwelt durch gesetzliche Vorgaben
auszuschalten. Der Gesetzgeber muss sowohl für Landwirte als auch für Verbraucher
Rechtssicherheit schaffen.

5. Es muss ein zuverlässiges und praktikables Etikettierungssystem für
gentechnisch veränderte Produkte, das auch für Importwaren gilt, etabliert werden.

6. Der Einsatz von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut ist für den
Landwirt nur dann interessant, wenn die gesellschaftliche Akzeptanz gegeben ist.

Sofern die Punkte 2 - 6 erfüllt sind, dürfe dem Landwirt die Verwendung von
gentechnisch verändertem Saatgut nicht verwehrt werden. Ansonsten drohten aufgrund
der zunehmenden Liberalisierung der Agrarmärkte Wettbewerbsverzerrungen, die
unsere Bauern nicht kompensieren könnten, betonte Präsident Bär. Sofern die
Kirchengemeinden vor Ort den oben genannten Zusatz in ihre Pachtverträge aufnehmen
und somit den Einsatz von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut verbieten,
sollte eine angemessene Minderung des Pachtpreises vorgenommen werden.

Präsident Bär appellierte an die jeweiligen Kirchenleitungen, gegenüber der
Forschung auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik aufgeschlossen zu sein. Denn, wenn
es auf diesem Wege gelingen sollte, Sorten zu züchten mit zum Beispiel einem
höheren Gehalt an wertgebenden Inhaltsstoffen, einer besseren Widerstandsfähigkeit
gegen Kälte-, Hitze- und Wasserstress oder einem höheren
Nährstoffaneignungsvermögen, dann wäre dies ein Gewinn insbesondere für die
hungerleidenden Menschen in der Dritten Welt. Diese Chance dürfe auch im Hinblick
auf nachfolgende Generationen unter keinen Umständen vertan werden.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Bundesland Hessen.

 


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