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@grar.de Aktuell - 07.11.2001

IVA fordert zentrale Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel


Frankfurt (agrar.de) - Die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
in Deutschland wird gegenwärtig kritisch überprüft. Auch die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln wird neu geregelt. Der Industrieverband Agrar e. V.
(IVA), Frankfurt a. M., der Zusammenschluss der Hersteller von
Pflanzenschutzmitteln in Deutschland, setzt sich dafür ein, die führende Rolle der
deutschen Zulassungsbehörde in Europa zu sichern und bei der Neuorganisation die
Verfahrensabläufe zu optimieren. Seine Überlegungen dazu hat der Verband im
Hinblick auf jetzt anstehende wichtige Weichenstellungen
Verbraucherschutzministerin Renate Künast übermittelt. Im Einzelnen schlägt der
Verband vor,

- alle mit der Zulassung verbundenen Aufgaben in einer leistungsfähigen zentralen
Behörde zu bündeln,

- in dieser Behörde sowohl Risikobewertung als auch Risikomanagement anzusiedeln,

- dort eigene Forschungstätigkeit zu integrieren und

- durch größtmögliche Transparenz des Verfahrens zur Vertrauensbildung
beizutragen.

Mit einer zentralen Behörde würde ein Kompetenzzentrum für die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln geschaffen, das mit hoher Effizienz arbeitet und auch
international Maßstäbe setzt, heißt es in dem Schreiben von
IVA-Hauptgeschäftsführer Oskar Böttcher.

'Durch hohe Transparenz der Prinzipien des Zulassungsverfahrens und intensive
Kommunikation der Behörde mit Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit wird das
Vertrauen der Verbraucher in zeitgemäße landwirtschaftliche Produktionsverfahren
gestärkt werden', stellt der Industrieverband fest. Eine unabhängige
leistungsfähige und
wissenschaftlich orientierte Behörde sei auch Voraussetzung dafür, dass der
Standort Deutschland für die Pflanzenschutzindustrie als eine der
forschungsintensivsten Branchen des Landes mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen
attraktiv bleibt.

Effizienz des Zulassungsverfahrens verbesserungsfähig

Der Industrieverband weist darauf hin, dass bei der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln wesentliche Anforderungen des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes bereits erfüllt sind. 'Der 'gläserne Wirkstoff' ist Realität.
Ohne umfassende Berücksichtigung der Belange des Verbraucher- und Umweltschutzes
gelangt kein Pflanzenschutzmittel auf den Markt', schreibt der Verband.

In Deutschland ist zurzeit die Biologische Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft (BBA) für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Im
Bereich 'Auswirkungen auf den Naturhaushalt' ist das Einvernehmen mit dem
Umweltbundesamt (UBA) erforderlich, im Bereich 'Auswirkungen auf die Gesundheit
des Menschen' das des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin (BgVV).

Die Effizienz des Zulassungsverfahrens leidet deutlich darunter, dass das
Pflanzenschutzgesetz keine Lösungsmöglichkeiten für Fälle vorsieht, in denen sich
BBA und Einvernehmensbehörden nicht einigen können.

Risikobewertung und Risikomanagement gehören zusammen

Außerdem werden einige Prüfbereiche von mehreren Stellen bearbeitet.
Risikobewertung und Risikomanagement sollten deshalb beide in einer Behörde
angesiedelt sein. 'Vorhandene Ressourcen könnten besser genutzt werden, wenn
unnötige Schnittstellen und Doppelarbeit bei Vollzugsaufgaben und Forschung
beseitigt werden,' heißt es dazu auch im von Wedel-Gutachten über die Organisation
des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Konsequenterweise müssten die für die
Pflanzenschutzmittelzulassung zuständigen Einheiten des UBA, des BgVV und der BBA
in die Bewertungsstelle der neuen Zulassungsbehörde integriert werden.

Führende Rolle der deutschen Zulassungsbehörde

Die deutsche Zulassungsbehörde hat schon jetzt eine führende Rolle im
EU-Zulassungsverfahren übernommen. Sie wird ihren Aufgaben am besten gerecht, wenn
sie sowohl forschungsorientiert arbeitet als auch die landwirtschaftliche Praxis
kennt. Zugleich sollte sie nicht nur in europäischen Gremien und Projekten aktiv
mitarbeiten, sondern auch in denen internationaler Organisationen, da
Prüfrichtlinien und Prüfkriterien international vereinbart werden.

Eine solche Zulassungsbehörde wird sowohl deutsche Interessen im EU-Verfahren
durchsetzen als auch internationale Abläufe im Sinne des deutschen Verbraucher-
und Umweltschutzes maßgeblich mitbestimmen können. So bleibt das hohe Schutzniveau
in Deutschland gewahrt, und es wird in Europa verankert.

Der Industrieverband Agrar mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Zusammenschluss
von Unternehmen der agrarchemischen und agrarbiologischen Industrie in
Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 55 Mitgliedsunternehmen gehören
Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie.

Information: Industrieverband Agrar e.V., Pressestelle, Karlstr. 21, 60329
Frankfurt am Main, Tel.: 069-2556-1249 oder 0177-8772222, Fax: 069-236702.

Links zum Thema Pflanzenschutz.

 


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