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@grar.de Aktuell - 07.11.2001

DBV: Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch


Berlin (agrar.de) - Die deutschen Bauern mit Rinder-, Geflügel - und
Schweinehaltung sind aufgebracht. Das neue Immissionsschutzrecht bedroht viele
kleinere und mittlere Betriebe in ihrer Existenz. Nach der neuen Gesetzeslage
müssen Tierhaltungen mit einem Viehbesatz von mehr als 50 Großvieheinheiten pro
Betrieb und mehr als zwei GV je Hektar den Behörden angezeigt werden, verbunden
mit umfangreichen Unterlagen. Dies betrifft bereits bäuerliche Familienbetriebe
mit 35 Milchkühen und eigener Nachzucht mit einer Flächenausstattung von 25 Hektar
Land. Außerdem unterliegen diese Betriebe bei künftigen Bauvorhaben oder aber
schon bei Änderungen des Stalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder
einer Vorprüfung für diese.

Das EU-Recht wurde in Deutschland in entscheidenden Punkten verschärft: Eine UVP
muss in Deutschland bei Schweineställen bereits ab 2000 Mastplätzen durchgeführt
werden. Die EU-Richtlinie schreibt dies erst ab 3000 Plätzen vor. Bei Sauen wurde
die EU-Grenze von 960 auf 750 Stallplätze verringert. Rinder- und Kälberställe
werden in Deutschland in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen, während sie
in anderen EU-Ländern davon befreit sind. Mit dem Viehbesatzkriterium von 2 GV pro
Hektar wurde die von der EU vorgegebene Pflicht zur Genehmigung von Ställen in
Deutschland sogar auf die gesamten Betriebe inklusive der Nutzflächen ausgedehnt.

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat auf seiner heutigen
Sitzung Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, die massiven und
zugleich unsachgerechten Neuregelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Stallanlagen unverzüglich
zurückzunehmen. Das Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch, heißt es
in der Erklärung. Das so genannte Artikelgesetz zur Umsetzung von zwei
EU-Richtlinien sei vom Deutschen Bundestag auf Antrag des Umweltausschusses im
Frühsommer diesen Jahres mit Verweis auf BSE gegenüber den Vorgaben des
Bundeskabinetts in einem nicht hinnehmbaren Maße verschärft worden. Dieser
nationale Alleingang sei trotz des erheblichen Widerstandes des Deutschen
Bauernverbandes und der Landesbauernverbände vor der Sommerpause verabschiedet
worden.

Die beschlossenen Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des
UVP-Gesetzes gingen weit über die Zielrichtung dieses Gesetzes hinaus. Dies gelte
insbesondere für die Festlegung eines Kriteriums von 50 Großvieheinheiten (GV) und
2 GV/ha als Begründung zur verpflichtenden Durchführung eines BImSch-Verfahrens.
Die Flächenbindung sei aber in Deutschland bereits in der Dünge-Verordnung
umfassend geregelt. Es sei unerträglich, bereits kleine bäuerliche
Familienbetriebe zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Stallneubauten einem
förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu
unterziehen. Aus verwaltungsrechtlichen Gründen würden darüber hinaus auch
bestehende kleine Ställe einer immissionsschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen,
ohne dass dies aus Umweltgesichtspunkten erforderlich wäre, heißt es in einer
Erklärung des DBV-Präsidiums.

Erhebliche Kostenbelastungen durch Kontrollen und Umweltverträglichkeitsprüfungen
verschärften zudem den Strukturwandel in der Landwirtschaft dramatisch. Die
Wettbewerbsfähigkeit der tierhaltenden Betriebe in Deutschland werde erheblich
verschlechtert. Es sei ferner unredlich, die Verschärfung von Umweltvorschriften
mit der BSE-Krise in Verbindung zu bringen. Mit Gesundheitspolitik habe diese
Entscheidung nichts zu tun. Deshalb werde das Vertrauen in eine sachgerechte
Politik untergraben.

Im Einzelnen fordert das DBV-Präsidium,

1. die Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelställe, ab denen eine
umweltrechtliche Prüfung zu erfolgen hat, an die EU-Vorgaben anzupassen;

2. die Rinder- und Kälberställe entsprechend den EU-Vorgaben von dem
Genehmigungsverfahren zu befreien,

3. den Besatzdichtefaktor von 50 Großvieheinheiten (GV) und 2 GV pro Hektar, ab
dem eine Vorprüfung für eine UVP erfolgen muss, zu streichen. Die Prüfung der
Umweltverträglichkeit von 'Stallneubauten' nach der EU-Richtlinie müsse strikt von
der in Deutschland ohnehin flächendeckend geregelten Düngeverordnung getrennt
werden.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Pressestelle, Reinhardtstraße
18, 10117 Berlin, Tel.: 030-31904-239, Fax: 030-31904-431.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Stallbau- und -einrichtung.

 


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