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@grar.de Aktuell - 02.11.2001

BDLA begrüßt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes


Berlin (agrar.de) - Als einen Schritt in die richtige Richtung bewertet Adrian
Hoppenstedt, Präsident des Bundes Deutscher LandschaftsArchitekten
(BDLA), die am 15.11.2001 vom Bundestag beschlossene Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes. 'Das neue Gesetz bietet der Arbeit der
Landschaftsarchitekten in Naturschutz und Landschaftspflege eine neue, breitere
Basis. Es weist aber auch noch erhebliche Defizite auf' so Hoppenstedt.

Zu den positiven Entwicklungen zählt nach Ansicht des BDLA das Anknüpfen an den
Nachhaltigkeitsgedanken u.a. durch den Hinweis darauf, dass Natur und Landschaft
auch in Verantwortung für zukünftige Generationen zu schützen sind. Begrüßt wird
ebenso die Erweiterung der 'Grundsätze des Naturschutzes und der
Landschaftspflege' z.B. um den Grundsatz der Vermeidung von Beeinträchtigungen des
Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft.

Gleichfalls stimmt der Berufsverband der Landschaftsarchitekten der gesetzlichen
Verankerung des Biotopverbunds zu. Dessen Festlegung auf eine Mindestgröße von nur
10 Prozent der Landesfläche, die in vielen Bundesländern bereits durch die
bestehenden Schutzgebiete erreicht wird, stößt allerdings auf Kritik. Eine
Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf vom Frühjahr stellt andererseits die
differenziertere Festlegung der in den Verbund integrierbaren Flächen dar. So
können z.B. Landschaftsschutzgebiete ausdrücklich nur dann als Bestandteile des
Biotopverbunds anerkannt werden, wenn sie dessen Qualitätszielen entsprechen. Dies
kommt den Forderungen nach klarer umrissenen Gebietsqualitäten entgegen, die der
BDLA in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesumweltministerium im März 2001
erhoben hatte.

Nachteilig ist aus Sicht der Landschaftsarchitekten jedoch das Fehlen von
Verweisen auf die Rolle der Landschaftsplanung bei der Konzeptionierung des
Biotopverbundes. Gleiches gilt beim Arten- und Biotopschutz und bei der
Umweltbeobachtung. Ebenso unverständlich ist, dass wesentliche Begriffe des
Gesetzes wie 'Natur', 'Landschaft' und 'Landschaftsbild' nicht erklärt werden.

Als weitere positive Ansätze des novellierten Gesetzes werden die flächendeckende
Landschaftsplanung – leider wieder mit der Möglichkeit von Ausnahmeregelungen –,
die Umweltbeobachtung, die stärkere Verantwortung der öffentlichen Hand für ihre
ökologisch wertvollen Grundstücke und die gesetzliche Verankerung der guten
fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gesehen. Hinsichtlich letzterer ist und
bleibt die unzureichende inhaltliche Klarheit der formulierten Qualitätsstandards
ein wesentlicher Kritikpunkt des BDLA.

In manchen Bereichen, wie z.B. der Neufassung der Eingriffsregelung, bleiben die
neuen Regelungen noch hinter den bisherigen Festlegungen zurück. BDLA-Präsident
Adrian Hoppenstedt weist darauf hin, dass die bisherige, klare
Entscheidungskaskade aufgegeben worden ist. 'Die Vermeidung von Eingriffen, der
enge Bezug von Eingriff und Ausgleich sowie die Verantwortung der Verursacher
verlieren mit der neuen Eingriffsregelung erheblich an Bedeutung. Die wesentliche
Aufwertung der Rolle von Ersatzzahlungen' so Hoppenstedt 'kann einem 'ökologischen
Ablasshandel' Tür und Tor öffnen.'

Der BDLA unterstreicht, dass die Wirksamkeit des novellierten Gesetzes nicht
zuletzt von der Anpassung der Naturschutzgesetze der 16 Bundesländer an die neuen
Regelungen abhängen wird; im Fall der guten fachlichen Praxis in der
Landwirtschaft auch von der Formulierung von Qualitätsstandards z.B. in der
Düngemittel-Verordnung, im Wasserhaushaltsgesetz und in den Wassergesetzen der
Länder. Ob vor diesem Hintergrund die Verabschiedung der Gesetzesnovelle ohne
Zustimmung des Bundesrates hilfreich war, wird sich zeigen.

Entscheidend für den Erfolg des neuen Bundesnaturschutzgesetzes wird, und das
nicht nur im Bereich der Landwirtschaft, die Umsetzung seiner Festlegungen in der
Praxis sein. Die bisherigen Umsetzungsdefizite können nicht allein durch
gesetzgeberische Maßnahmen behoben werden. Vielmehr bedarf es einer besseren
finanziellen und personellen Ausstattung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie seiner stärkeren Verankerung in allen Politikfeldern, ganz
im Sinne des integrativen Ansatzes nachhaltiger Entwicklung.

Information: Bund Deutscher LandschaftsArchitekten (BDLA), Köpenicker
Str. 48/49, 10179 Berlin, Tel.: 030-278715-0, Fax: 030-278715-55, E-Mail

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