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@grar.de Aktuell - 02.11.2001

Nachhaltige Nutzung und Eigentum sichern

Grundeigentümer, Bauern, Jäger und Fischer kritisieren Naturschutzgesetz


Bonn (agrar.de) - Führende Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern,
Jäger und Fischer – appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit
der geplanten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht die Bereitschaft
zur freiwilligen Mitarbeit im Naturschutz aufs Spiel zu setzen. Diese Verbände
erheben damit bereits zum zweiten Mal ihre Stimme zur Novelle, weil sie die
Eigentümerrechte ihrer Mitglieder immer stärker eingeschränkt sehen.

Die Kritik an der Naturschutz-Novelle der Bundesregierung wird nach
Informationen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auch von der CDU auf
Bundes- und Landesebene unterstützt. In einer Erklärung betonen die agrar- und
umweltpolitischen Sprecher mehrerer Landtagsfraktionen sowie der
Bundestagsfraktion, die Novelle sei zu bürokratisch und greife unzulässig in das
Eigentum ein.

Die Erklärung der Verbände hat folgenden Wortlaut:

'Die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, die Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Waldbesitzerverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Deutsche Bauernverband, der
Deutsche
Fischerei-Verband und der Deutsche Jagdschutz-Verband fordern die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages auf, das Eigentum zu schützen und so eine nachhaltige
Bewirtschaftung des Eigentums zu garantieren. Der Entwurf zum
Bundesnatur-schutzgesetz erkennt das weitreichende Engagement der vielen Millionen
Grundeigentümer und Bewirtschafter, seien es nun Land- und Forstwirte, Jäger oder
Fischer, nicht an und setzt damit die Bereitschaft zu freiwilliger Mitarbeit auf´s
Spiel.

Im Mai diesen Jahres sind die Verbände des Grundeigentums, der Land- und
Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei mit der 'Bonner Erklärung' an die
Öffentlichkeit getreten. Sie haben darin die Bundesregierung aufgefordert,
Eigentum und Natur gleichermaßen zu schützen. Es wurde kritisiert, dass auf
Betreiben vor allem der Natur- und Umweltschutzorganisationen Eigentumsrechte der
Naturnutzer, durch die eine nachhaltige Bewirtschaftung sichergestellt wird,
eingeschränkt werden. Als Beispiele wurden die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
und die Änderungsbestrebungen
zum Bundesjagdgesetz genannt.

In der weiteren Debatte um das Bundesnaturschutzgesetz sind die von den Verbänden
vorgebrachten Kritikpunkte aber nach wie vor nicht berücksichtigt worden. Der
Gesetzentwurf sieht noch immer keine hinreichende Regelung vor, mit der
sichergestellt wird, dass Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für
Naturschutzauflagen, die über die jeweilige gute fachliche Praxis
hinausgehen, einen Ausgleich erhalten. Diese notwendige gesamtgesellschaftliche
Leistung soll so in ihren Kosten einseitig den Naturnutzern aufgebürdet werden.

Durch die Anhebung der Kriterien der guten fachlichen Praxis, durch die Ausweitung
der Schutzgebietskategorien, durch die Erweiterung der gesetzlich geschützten
Biotope und durch die Einführung einer Wiederherstellungsverpflichtung im
Bundesnaturschutzgesetz wird der Anwendungsbereich der in den letzten Jahren
erfolgreich ausgebauten Kooperationen zwischen Nutzern und Schützern
(Vertragsnaturschutz) erheblich gefährdet und zugunsten hoheitlich angeordneten
Naturschutzes eingeschränkt. Der Vertragsnaturschutz, der auf freiwillig
eingegangenen Verpflichtungen beruht, ist aber anerkannter Garant für eine
artenreiche Kulturlandschaft und einen gesicherten Schutz wildlebender Tier- und
Pflanzenarten.

Darüber hinaus werden das Jagd-, Forst-, Fischerei- und Landwirtschaftsrecht in
fahrlässiger Weise mit dem Naturschutzrecht vermengt, obgleich die so genannte
Unberührtheitsklausel im Bundesnaturschutzgesetz anderes zu vermitteln sucht.'

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Thema Verbände.

 


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