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@grar.de Aktuell - 02.11.2001

RLV: Gegen Zwang zum Pflanzen von Hecken


Bonn (agrar.de) - Das Bundesnaturschutzgesetz darf Landwirte nicht zum Pflanzen
von Hecken zwingen. Dies hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in
Schreiben an die Bundestagsabgeordneten im Rheinland gefordert. Die
Naturschutzpolitik im 21. Jahrhundert dürfe nicht auf Zwang und Konfrontation
setzen und damit den freiwilligen Umweltschutz von Landwirten auf fast jedem
zweiten Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland im Rahmen von
Agrarumweltprogrammen gefährden, betont RLV-Präsident Friedhelm Decker.

Die vorgeschlagene Verpflichtung zum Pflanzen von Hecken im Naturschutzgesetz
gefährde die EU-Kofinanzierung bei der Förderung der Anlage von Hecken mit bis zu
20.000 DM je Hektar und Jahr im NRW-Programm 'Ländlicher Raum'. Nicht akzeptabel
sei, dass die Bundesregierung die Neueinrichtung von Hecken von Landwirten
entschädigungslos fordere, gleichzeitig jedoch bei der Verpachtung der
bundeseigenen Flächen in den neuen Bundesländern das radikale Zurückschneiden von
Hecken verlange.

Positiv bewertet Friedhelm Decker, dass die Arbeitsgruppe Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft der SPD-Fraktion auf die Kritik des
landwirtschaftlichen Berufsstandes reagiert habe. Der Aachener
Bundestagsabgeordnete Achim Großmann habe in einem Schreiben an den RLV
mitgeteilt, dass die AG Landwirtschaft der SPD-Fraktion zu diesen Punkt
Veränderungen vorgeschlagen habe und hierüber in Verhandlungen mit der AG Umwelt
der SPD-Fraktion stehe.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Präsident des Rheinischen
Landwirtschafts-Verbandes an die Mitglieder des Bundestages, bei der
abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes eine Kurskorrektur vorzunehmen und bei
der Anlage von Hecken auf Freiwilligkeit zu setzen.

Information: Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V., Rochusstraße 18, 53123
Bonn, Tel.: 0228-52006-0, Fax: 0228-5200-60

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