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@grar.de Aktuell - 26.10.2001

Kommt das Verbot der Klärschlamm-Düngung?

Mörsdorf: 'Problematik differenziert betrachten'


Bonn/Saarbrücken (agrar.de) - Vor dem Hintergrund der derzeit bundesweit laufenden
Diskussion, Klärschlämme möglicherweise nicht mehr in der Landwirtschaft als
organischen Dünger zu nutzen, plädiert der saarländische Umweltminister Stefan
Mörsdorf für eine differenzierte Betrachtungsweise und gegen ein pauschales Verbot
der Klärschlammausbringung auf Äckern. 'Wir machen es uns zu einfach, wenn wir die
Klärschlammausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen pauschal ausschließen
würden. Denn damit würde nach dem Verbot der Tiermehlverfütterung ein weiterer
Kreislauf unterbrochen. Ob wir dies wirklich wollen, müssen wir uns genau
überlegen.' Möglicherweise, so Mörsdorf, löse man damit zwar scheinbar ein
Problem, handele sich dafür aber andere ein.

Nach Auffassung des Ministers darf Klärschlamm vor allem nicht isoliert betrachtet
werden. Im Hinblick auf eine mögliche Schadstoffanreicherung in den Böden müssten
alle Düngemittel kritisch unter die Lupe genommen werden. Im saarländischen
Umweltministerium verfolgt man gespannt, zu welchen Ergebnissen Experten kommen
werden, die derzeit in Bonn bei einem zweitätigen Symposium die Problematik
diskutieren.

Die Anhörung geht zurück auf einen Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Agrar-
und Umweltminister von Bund und Ländern vom 13. Juni dieses Jahres. Er
unterstreicht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Produktion sicherer und
hochwertiger Nahrungsmittel im Sinne einer zukunftsfähigen Agrar- und
Verbraucherpolitik. Es dürfe, so der Beschluss, durch Bewirtschaftungsmaßnahmen
wie Aufbringung von Klärschlamm, Gülle, mineralischem Dünger oder Bioabfällen zu
keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommen darf.

Ziel der Anhörung, an der zahlreiche Experten aus dem In- und Ausland teilnehmen,
ist es, Wege zur Begrenzung der Einträge von Schwermetallen und organischen
Schadstoffen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu finden. Daneben sollen
auch die Risiken durch Belastungen des Bodens mit hormonell wirkenden Stoffen
bewertet werden. Das Umweltbundesamt hat während der Anhörung eine Publikation zu
Grundsätzen und Maßstäben für eine Schadstoffminderung vorgestellt. Dabei wurde
die Verwendung von Klärschlamm, Gülle, mineralischem Dünger und Kompost unter dem
Aspekt des vorsorgenden Bodenschutzes betrachtet.

BMU und BMVEL beabsichtigen, nach der Anhörung gemeinsam mit den Ländern zu
entscheiden, ob und in welchem Umfang Einschränkungen oder ein Verbot des
Aufbringens von Klärschlämmen auf Ackerflächen - wie von einigen Bundesländern
gefordert - aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes geboten erscheinen. Auch
für andere Arten von Wirtschaftsdünger, darunter Gülle, soll die Notwendigkeit von
Beschränkungen erörtert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Ergebnis der
Anhörung Änderungen an der Klärschlammverordnung und im Düngemittelrecht
vorzunehmen. Für nicht verwertbare Klärschlämme müssten alternative
Entsorgungswege beschritten werden.

Nach Zahlen des Landwirtschaftsministeriums fielen in der Bundesrepublik
Deutschland im vergangenen Jahr rund 2,3 Mio. Tonnen Klärschlämme
(Trockensubstanz) aus kommunalen Kläranlagen an. Die landwirtschaftliche
Verwertung der Klärschlämme ist in den zurückliegenden Jahren auf rund 40 Prozent
der Gesamtmenge angestiegen, da dies u.a. einen kostengünstigen Entsorgungsweg für
die Kommunen darstellt. Die verbliebenen Klärschlammmengen werden deponiert sowie
verbrannt.

Links zum Thema Klärschlamm und Boden.

 


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