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@grar.de Aktuell - 22.09.2001

Bestandsbuch wird ab Montag Pflicht


Berlin (agrar.de) - Landwirte und Tierärzte müssen ab dem 24. September 2001 den
Arzneimitteleinsatz in Nutztierbeständen verpflichtend dokumentieren.

Jede Behandlung mit Arzneimitteln bei Tieren, die zur Nahrungsmittelerzeugung
gehalten werden, muss in einem Bestandsbuch eingetragen werden. Bisher brauchte
nur die Abgabe der Arzneimittel belegt werden, nun wird jederzeit belegbar, wer
welches Tier, an welchem Tag, mit welchen verschriebenen Arzneimitteln behandelt
hat. Neu ist auch, dass der Tierarzt künftig nicht nur für eine Arzneimittelabgabe
sondern auch für jede von ihm selbst durchgeführte Arzneimittelanwendung einen
entsprechenden Beleg auszufüllen hat.

Das Bundeministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL) hat die Verordnung, weitere Informationen sowie
Muster des Bestandsbuches und einen Vordruck für den Arzneimittel-Anwendungs- und
Abgabebeleg im Internet veröffentlicht. Musterformulare für das Bestandsbuch
werden als Excel-Dokumentund als PDF-Dokument bereitgestellt,
auch für den Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg gibt es eine
Vorlage.

Eine gedruckte Version des Bestandbuchs im Taschbuchformat bietet die
Agrar- und Veterinärakademie (AVA) an. Sie kann gegen Rechnung bestellt werden.

Landwirte, die eine Computer-gestützte Herdendokumentation führen können auch
diese für den Behandlungsnachweis nutzen.

Zur Erleichterung der Kontrolle durch die Behörden müssen Tierhalter die vom
Tierarzt ausgehändigten Belege zusammen mit dem Bestandsbuch mindestens fünf Jahre
aufbewahren.

Links zum Thema Tiergesundheit,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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