Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 17.09.2001

Besserere Schutzgebiete durch weniger Schutzkategorien?


Erfurt (agrar.de) - Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate,
Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Naturdenkmale und geschützte
Landschaftsbestandteile sind die historisch gewachsenen Schutzkategorien des
Bundesnaturschutzgesetzes. Die Vielzahl der bisherigen Schutzkategorien hat zu
unübersichtlichen Verfahren und Schutzwirkungen geführt. Eine Vereinfachung dieses
komplizierten Schutzsystems wird seit langem gefordert.

Der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker
Sklenar hat deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Möglichkeiten
zur Vereinfachung der Schutzgebietskategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz
ausarbeiten zu lassen.

Nach dem nun vorliegendem Gutachten ist es unter Schutzgesichtspunkten nicht
notwendig, für die naturschutzrechtliche Sicherung eines Objektes oder eines
Gebietes mehrere Lösungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen inhaltlichen Vorgaben
in verschiedenen Schutzkategorien anzubieten. Es genüge vielmehr jeweils eine
Unterschutzstellungsmöglichkeit. Auf inhaltliche Differenzierungen in den
Schutzkategorien soll somit verzichtet werden und unter Schutzaspekten lediglich
zwei Schutzkategorien, und zwar eine Schutzkategorie für den Gebiets- oder
Flächenschutz und eine Schutzkategorie für den Objektschutz, erforderlich sein.

Sollte diesem Gutachten gefolgt werden, würde der Gebiets- oder Flächenschutz dann
Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete
und Naturparke integrieren, und der Objektschutz würde Naturdenkmale und
geschützte Landschaftsbestandteile umfassen. Beispielsweise wären danach die
Einordnung und Aufteilung des Schutzes in Naturschutz- und andere Schutzgebiete,
geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmäler überflüssig. Inhaltliche
Differenzen des Schutzes sind ohnehin bei der rechtsverbindlichen Festsetzung der
konkreten Unterschutzstellung vorzunehmen. Die Schutzmaßnahmen können dann frei
von abstrakten inhaltlichen Vorgaben gezielt auf den Schutzgegenstand mit seinen
räumlichen Abgrenzungen (Zonierung) in abgestufter Form festgesetzt werden.

Ab heute ist das Gutachten unter der Internet-Adresse des Ministeriums
veröffentlicht. Um eine umfassende Diskussion zu ermöglichen, hat das Ministerium
eine Diskussionsplattform errichtet. Das Ergebnis des Gutachtens soll eine
Diskussionsgrundlage im Rahmen der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sein.

Links zum Thema Landschaft und Natur.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de