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@grar.de Aktuell - 17.09.2001

EU-Kommission schlägt Vereinfachung des Düngemittelrechts vor


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission schlägt vor, die
Bestimmungen über Düngemittel, die derzeit in sehr komplexer Form über 18
Richtlinien verteilt sind, in einem einzigen Text zusammenzufassen, und zwar in
Form eines Vorschlags für eine Verordnung.

Die gemeinschaftlichen Vorschriften über Düngemittel sollen den freien Verkehr
dieser Erzeugnisse innerhalb der europäischen Union sicherstellen und verbindliche
Merkmale für sie festlegen, wie etwa die Zusammensetzung, die Etikettierung und
die Art der Verpackung. Die Entscheidung für eine Verordnung ist dadurch
gerechtfertigt, dass diese Form eines Rechtsakts am besten geeignet ist, eine
einheitliche Anwendung des Düngemittelrechts zu garantieren. Eine Verordnung
erleichtert den Mitgliedstaaten die Durchführung und Überwachung und stellt
sicher, dass die Bürger und Unternehmen in Europa ihre Rechte in der gesamten
europäischen Union effizient wahrnehmen können.

Erkki Liikanen, das für die Unternehmenspolitik und die Informationsgesellschaft
zuständige Mitglied der Kommission, kommentierte diesen Vorschlag mit folgenden
Worten: 'Es ist ein wichtiges Anliegen der Kommission, das Gemeinschaftsrecht zu
vereinfachen und klarer zu gestalten, damit es für die Bürger und die Unternehmen
leichter zugänglich wird. Der Vorschlag, den die Kommission soeben angenommen hat,
ist ein gutes Beispiel dafür.'

Dieser Vorschlag für eine Verordnung betrifft in erster Linie große
Chemieunternehmen, die mineralische Düngemittel herstellen, und Importeure, die
außerhalb der Europäischen Union hergestellte mineralische Düngemittel einführen.
Da es sich um eine Neufassung handelt, wird bei den betroffenen Unternehmen keine
einzige größere Umstellung erforderlich sein.

Nach Möglichkeit wurden sämtliche technischen Spezifikationen vom Verfügungsteil
getrennt und in die Anhänge verlegt. Der verfügende Teil wurde grundsätzlich so
allgemein wie möglich gehalten. Die Einordnung der verschiedenen
Düngemittelgruppen, die derzeit den Regelungen unterliegen, in den Anhängen macht
diese Rechtsvorschrift sehr benutzerfreundlich, und neue Düngemittelgruppen lassen
sich ohne Neustrukturierung des gesamten Texts hinzufügen.

Nachdem in Österreich, Finnland und Schweden Grenzwerte für den Kadmiumgehalt von
Düngemitteln festgelegt sind, schlägt die Kommission vor, die diesen Ländern
zugebilligte Ausnahmeregelung bis 31. Dezember 2004 zu verlängern. Bis dahin
können die Gemeinschaftsorgane gemeinsame Regelungen für diese Frage beschließen,
mit dem zweifachen Ziel, die Umwelt zu schützen und den Binnenmarkt zu
verwirklichen. Um die geeignetste Lösung vorschlagen zu können, wird die
Kommission in Kürze über Internet eine Befragung durchführen. In der ersten Hälfte
des Jahres 2002 soll dann ihre Entscheidung fallen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website 'Chemicals'
der Kommission.

EU-Gemeinschaftsrecht-Düngemittel,
Links zum Thema Düngung.

 


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