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@grar.de Aktuell - 14.09.2001

Abgaben für Milchquotenüberschreitung auf 289 Mio. Euro gesunken


Brüssel (agrar.de) - Nach einer den Mitgliedstaaten vorgelegten vorläufigen
Berechnung der Europäischen Kommission belaufen sich die Abgaben der
Mitgliedstaaten für die Überschreitung ihrer Milchquoten für das Wirtschaftsjahr
2000/01 auf 289 Mio. Euro für die gesamte Europäische Union. Im letzten Jahr
betrugen diese Abgaben insgesamt mehr als 380 Mio. Euro. Diese vorläufigen Zahlen
zeigen, dass das Wirtschaftsjahr 2000/01 durch einen starken Rückgang der
Milchquotenüberschreitungen gekennzeichnet war. Diese beliefen sich auf insgesamt
40.000 Tonnen.

Starker Rückgang der Milchquotenüberschreitungen im Zeitraum 2000/01

Für das Wirtschaftsjahr 2000/01 wurde die EU-Gesamtquote für die Lieferungen an
Milcherzeuger auf 117 Millionen Tonnen festgesetzt.

Nach den letzten Angaben haben acht Mitgliedstaaten (Italien, Österreich,
Finnland, Deutschland, Dänemark, Luxemburg und Griechenland) ihre Quoten um
insgesamt 818.490 Tonnen überschritten. Die Zusatzabgabe beläuft sich also auf
eine Gesamtsumme von 289 Millionen Euro.

Sieben Mitgliedstaaten (Spanien, Irland, die Niederlande, das Vereinigte
Königreich, Belgien, Frankreich und Schweden) haben ihre Erzeugungsquoten nicht
vollständig ausgeschöpft. Daher werden diese Länder keine zusätzlichen Abgaben
leisten müssen. Darüber hinaus werden die Erzeuger in diesen Mitgliedstaaten von
sämtlichen Abgaben befreit, da die ungenutzten Referenzmengen anderer Erzeuger
innerhalb dieser Mitgliedstaaten neu zugeteilt werden.

Berücksichtigt man die ungenutzten Mengen in den sieben Mitgliedstaaten, die
weniger als ihre Quote erzeugt haben, so beträgt die Überschreitung insgesamt für
das Wirtschaftsjahr 2000/01 nur 40.000 Tonnen, verglichen mit 1.008.000 Tonnen
1999/2000. Im Vergleich zum vorherigen Wirtschaftsjahr ist die Überschreitung der
Liefermengen damit um rund 27 Prozent zurückgegangen.

Während die Zahl der aktiven Milcherzeuger in der Europäischen Union in den
letzten fünf Jahren von 858.000 (1996/97) auf 642.000 zurückging, stieg die
durchschnittliche Einzelquote für Lieferungen von 134 auf 163 Tonnen.

So funktioniert das System

Die Milcherzeugungsmengen werden unter den Mitgliedstaaten (nationale Milchquoten)
und unter den Erzeugern (Einzelquoten) in jedem Mitgliedstaat aufgeteilt, um ein
Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu erzielen und die
Erzeugungsüberschüsse in der EU zu reduzieren. Wird die nationale Quote
überschritten, so muss der betreffende Mitgliedstaat eine Zusatzabgabe zahlen,
welche dieser wiederum an die Erzeuger weitergibt, die zu der Überschreitung
beigetragen haben. Diese Zusatzabgabe muss von Erzeugern von Kuhmilch auf alle
Milchmengen oder Milchäquivalent gezahlt werden, die innerhalb von 12 Monaten über
die Quote hinaus vermarktet wurden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission
jedes Jahr vor dem 1. September die Ergebnisse der Anwendung der Milchquote im
vorausgegangenen Referenzzeitraum vom 1. April bis zum 31. März mit. Zu diesem
Zweck übermitteln sie jedes Jahr einen ausgefüllten Fragebogen mit allen Daten für
die Berechnung der Zusatzabgaben für Milch und Milcherzeugnisse. Für den Zeitraum
2000/01 haben alle Mitgliedstaaten die geforderten Informationen innerhalb der
Frist übermittelt.

Links zum Thema Milchquoten und -börsen.

 


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