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@grar.de Aktuell - 11.09.2001

Trittin: EuGH-Urteil beruht auf Sachstand von 1998


Berlin (agrar.de) - Der Europäische Gerichtshof hat die Bundesrepublik
zusammen mit Frankreich und Irland heute wegen unzureichender Umsetzung der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verurteilt. Dabei wurde bemängelt, dass eine Reihe
von Bundesländern keine vollständige Liste von Vorschlagsgebieten für das
ökologische Netz Natura 2000 vorgelegt haben.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin verwies darauf, dass das Urteil auf dem
Meldestand von Anfang 1998 beruht. 'Die Bundesregierung hat seit dem Herbst 1998
gegenüber den Bundesländern energisch darauf gedrängt, die entsprechenden
Gebietsvorschläge zügig vorzulegen. Daraufhin wuchs in den vergangenen drei Jahren
die Zahl der Gebietsmeldungen von 198 auf jetzt ueber 3350 an. Die Länder haben
also einen Grossteil ihrer Versäumnisse, was ihre Verpflichtungen nach
europäischem Naturschutz betrifft, nachgeholt. Ob sie ihre Aufgaben damit bereits
vollständig erledigt haben, wird die EU-Kommission zu prüfen haben“, sagte
Trittin.

Zu dem für das Urteil massgeblichen Stichtag im Februar 1998 hatten die
Bundesländer erst 198 Gebiete an die EU-Kommission gemeldet. Nach derzeitigem
Meldestand sind mittlerweile 3352 Gebiete mit einer Fläche von rund 2,3 Millionen
Hektar als FFH-Gebiete in Brüssel vorgeschlagen worden. Dies sind rund 6,4 Prozent
der gesamten Landesfläche. Hinzu kommen 800.000 Hektar Watt- und Wasserflächen. 15
Bundesländer haben gegenueber der EU-Kommission erklärt, dass diese Meldung
abschliessend und vollständig ist. Zwangsgelder folgen aus diesem Urteil nicht.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
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Natura 2000.

 


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