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@grar.de Aktuell - 11.09.2001

Natura 2000: NABU und BUND begrüßen EuGH-Urteil gegen Deutschland


Bonn/Berlin (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU und der BUND
begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland.
Darin werden Deutschland, Frankreich und Irland wegen mangelhafter
Schutzgebietsmeldungen nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie verurteilt.
Deutschland hat bislang lediglich 6,2 Prozent seiner Fläche nach Brüssel gemeldet.
NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen bezeichnete das Urteil als schallende
Ohrfeige für die Naturschutzbremser: 'Die Bundesländer sollten dies als letzte
Warnung begreifen und endlich ihre Hausaufgaben machen.'

In der 1992 in Kraft getretenen FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der
EU verpflichtet, bis zum Jahr 1995 nach klar definierten Kriterien Schutzgebiete
für das europäische Schutzgebietsnetz 'Natura 2000' vorzuschlagen. Zu diesem Netz
sollen auch die Schutzgebiete nach der bereits 1979 in Kraft getretenen
EG-Vogelschutzrichtlinie gehören. Nach Analysen von NABU, BUND und anderen
Naturschutzverbänden haben die Bundesländer aber bisher nur ca. die Hälfte der
fachlich infrage kommenden Gebiete nach Brüssel gemeldet. Die Europäische
Kommission hatte daher bereits im Februar 1999 Klage gegen Deutschland beim EuGH
eingereicht und mit der Nichtauszahlung von EU-Fördergeldern für
Infrastrukturmaßnahmen und die Landwirtschaft gedroht.

Viele Bundesländer hätten auch die bis zum 31. März 2001 eingeräumte 'Schonfrist'
zur Nachmeldung aller erforderlichen Gebiete ungenutzt verstreichen lassen, so die
BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt: 'Die Ausweisungen durch manche Bundesländer sind
weder
fachlich ausreichend noch rechtlich korrekt.' Laut Zahrnt habe Baden-Württemberg
früher gemeldete Schutzgebiete als angebliche 'Fehlmeldung' zurückgezogen, Hessen
und Sachsen erst jetzt wegen des angedrohten Urteils weitere Gebietsmeldungen
angekündigt. Nordrhein-Westfalen habe zwar Nachmeldungen vorgenommen, ist aber mit
nur 5,3 Prozent der Fläche weit hinter den bereits im Frühjahr 1998 vorgelegten
Vorschlägen der Naturschutzverbände zurückgeblieben.

Nach Auffassung des NABU-Bundesgeschäftsführers hätten einige Länder die
konsequente Rechtssprechung des EuGH immer noch nicht verstanden und bei der
Abgrenzung mancher Schutzgebiete aus politischen Erwägungen bewusst getrickst.
'Wertvolle Gebietsteile
sind wegen geplanter Straßen ausgeklammert oder gar nachträglich wieder aus der
Gebietsliste gestrichen worden', so Billen.

BUND und NABU forderten die Länder zur umgehenden Meldung aller fachlich
geeigneten Gebiete auf. Die Verbände hätten eine Riesenarbeit geleistet und gute
Vorschläge erarbeitet, die jetzt endlich durch die Länder offiziell bestätigt
werden sollten. 'Wenn die Bundesländer die Naturschutzflächen nicht endlich
ausweisen, drohen Deutschland ein zweites Verfahren sowie rückwirkend saftige
Strafen von bis zu 1,5 Mio. DM täglich. So leichtfertig sollten Steuergelder nicht
verschwendet werden', sagte BUND-Chefin Zahrnt.

Die Urteile des EuGH vom 11. September 2001 werden unter der Rechtssache C-67/99,
C-220/99 und C-71/99 (Kommission/Deutschland) auf der Homepage des
Gerichthofs
veröffentlicht. Ein Hintergrundpapier des NABU mit
tabellarischen Übersichten zur Umsetzung von EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
ist auf den Seiten des NABU abrufbar.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Thema
Natura 2000.

 


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