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@grar.de Aktuell - 06.09.2001

EU-Kommission schlägt vollständige Angabe der Lebensmittelzutaten und Allergene vor


Brüssel (agrar.de) - Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag zur
Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln (2000/13/EG, ABl.
L 109 vom 06.05.2000) vorgelegt, durch den sichergestellt werden soll, dass alle
Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden und
Allergiker feststellen können, ob allergieauslösende Zutaten darin enthalten sind.

Mit dem Vorschlag wird die '25 Prozent-Regel' abgeschafft, nach der bislang
Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 Prozent des
Enderzeugnisses ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen. Nach dem heute
vorgelegten Vorschlag müssen alle bewusst verwendeten Zutaten auf der
Etikettierung angegeben werden. Außerdem enthält der Vorschlag eine Liste von
Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können, und umfasst
auch alkoholische Getränke, wenn diese eine Zutat enthalten, die auf der Liste der
Allergene aufgeführt ist.

Dazu David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiges Mitglied der
Kommission: 'Die Angabe aller Inhaltsstoffe auf dem Etikett sorgt für völlige
Transparenz und kann das Vertrauen der Verbraucher nur fördern. Sie ist eine
unmittelbare Reaktion auf wiederholte Forderungen der Verbraucher nach besseren
Informationen über die Lebensmittel, die sie kaufen, und insbesondere über deren
Zusammensetzung. Wir haben hier ein anschauliches Beispiel dafür, wie die
Europäische Union konkret daran arbeitet, die alltäglichen Bedürfnisse ihrer
Bürger zu erfüllen. Ich setze mich ganz besonders für eine überarbeitete
Kennzeichnungsregelung ein, bei der die Verbraucher umfassende Informationen über
mögliche Allergene erhalten. Dabei wird es keine Ausnahmen geben. Die Regelung
umfasst Lebensmittel und alkoholische Getränke.'

In dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit kündigte die Kommission ihre Absicht
an, eine Änderung der Richtlinie über die Etikettierung 2000/13/EG vorzuschlagen,
und insbesondere der '25 Prozent-Regel', nach der bislang die Bestandteile von
zusammengesetzten Zutaten, deren Anteil am Endprodukt weniger als 25 Prozent
beträgt, auf der Etikettierung nicht angegeben werden müssen.

Diese Regel fand vor über 20 Jahren Eingang in das Gemeinschaftsrecht und
bezweckte, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie
beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass der Verbraucher die Zusammensetzung
zusammengesetzter Zutaten kennt und folglich beispielsweise den Schluss ziehen
kann, dass die Konfitüre, die Keksen hinzugefügt wird, aus Früchten und Zucker
hergestellt wird. Durch den neuen Vorschlag wird dieser Grenzwert abgeschafft.

Die Lebensmittelherstellung ist jedoch mittlerweile immer komplizierter geworden,
und der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln ist erheblich gestiegen. In den
vergangenen Jahren wurde von Seiten der Verbraucher immer wieder der Wunsch
geäußert, besser über die Lebensmittel, die sie kaufen, und insbesondere über
deren Zusammensetzung informiert zu werden, selbst wenn das Verzeichnis der
Zutaten durch die vollständige Aufzählung aller Zutaten auf der Etikettierung
zwangsläufig länger werden sollte. Außerdem haben die zahlreichen
Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit dieses Informationsbedürfnis noch
deutlicher zutage treten lassen.

Für manche Verbraucher, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, sind
diese Informationen besonders wichtig. Der Anteil der Bevölkerung mit
Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten steigt ständig an (nach Angaben der
Allergieverbände sind 8 Prozent der Kinder und 3 Prozent der Erwachsenen davon
betroffen), und es treten neue Allergene auf. Diese Allergien verursachen nicht
nur Krankheiten, die häufig chronischer Natur sind (z. B. atypische Dermatitis,
Nesselfieber, Verdauungsprobleme), sondern können auch lebensbedrohende Reaktionen
hervorrufen (Asthma, anaphylaktoide Reaktion). Für diese Menschen stellt das
Nichtvorhandensein detaillierter Angaben eine Beeinträchtigung dar, da sie niemals
sichergehen können, dass das gekaufte Erzeugnis kein Allergen enthält, das sie
nicht zu sich nehmen dürfen. Allergiker sind daher auf eine vollständige und
genaue Etikettierung angewiesen, die durch den neuen Vorschlag gewährleistet wird.

Bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften wurden gewisse Mindestbestimmungen
angewandt, um Absurditäten oder eine Überregulierung zu vermeiden. Damit die
Gefahr einer zu umfassenden Etikettierung verhindert und technische Zwänge im
Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln berücksichtigt werden, lässt
der Vorschlag in beschränktem Maße Abweichungen zu (gilt nicht für Allergene) und
ermöglicht eine flexible Handhabung in Bezug auf die Auflistung von Zutaten, die
in sehr geringen Mengen verwendet werden. Die zusätzlichen
Etikettierungsvorschriften werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, in
der die Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neuen Vorschriften
anpassen können. Der Vorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat im
Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens vorgelegt.

Liste der möglicherweise allergieauslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung
aufzuführen sind:

Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
Eier und Eiererzeugnisse
Fisch und Fischerzeugnisse
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
Soja und Sojaerzeugnisse
Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
Sulfit in einer Konzentration von Mindestens 10 mg/kg

(1) Richtlinie 2000/13/EG, ABl. L 109 vom 06.05.2000.

Links zum Thema Lebensmittel und Gesetzen und Verordnungen.

 


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