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@grar.de Aktuell - 06.09.2001

Bundesregierung beschließt Biozid- und Wasserhaushaltsgesetz

Weitere Schritte zur Umsetzung von Umweltvorgaben der EU erforderlich


Berlion (agrar.de) - Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung zwei
Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen Umweltvorgaben der Europäischen Union
umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um den Entwurf des Biozid-Gesetzes zur
Umsetzung der EU-Biozid-Richtlinie sowie um die Novelle des
Wasserhaushaltsgesetzes, mit der die EU-Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene
umgesetzt werden soll.

'Damit werden zwei wichtige Vorhaben der europäischen Umweltpolitik im deutschen
Recht verankert. So stärkt das Biozidgesetz den Verbraucherschutz sowie den
vorbeugenden Schutz von Umwelt und Gesundheit, während die Novelle des
Wasserhaushaltsgesetzes den Einstieg in eine nachhaltige integrierte
Gewässerbewirtschaftung ermöglicht,' sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Kernpunkt des Biozid-Gesetzes ist die Einführung einer Zulassungspflicht für
Biozid-Produkte, zum Beispiel für Holzschutz-, Desinfektions- und
Insektenvertilgungsmittel sowie für Rattengifte und Antifoulingfarben
(Schiffsanstriche). Darüber hinaus enthält es Regelungen zur Kennzeichnung und
Werbung für solche Produkte. Künftig muss Werbung für diese Produkte den
vorgeschriebenen Warnhinweis tragen: 'Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch
Kennzeichnung und Produktinformation lesen'. Durch dieses Gesetz wird nach Ansicht
von Bundesumweltminister Trittin eine Regelungslücke im bestehenden Recht
geschlossen und der Schutz der Verbraucher und der Umwelt deutlich verbessert.

'Das neue Zulassungsverfahren wird dazu führen, dass derartige Mittel künftig nur
noch in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, wenn nach einer sorgfältigen
Prüfung und Bewertung festgestellt worden ist, dass sie weder auf Mensch und
Umwelt schädliche Auswirkungen haben,' sagte der Minister. Das neue
Zulassungsverfahren in Deutschland wird in ein europaweit harmonisiertes
Zulassungssystem eingebettet sein, das der Aufstellung einer EU-einheitlichen
Positivliste für Biozid-Wirkstoffe dient. Bereits am Markt befindliche Stoffe
sollen während einer zehnjährigen Übergangszeit durch ein EG-Überprüfungsprogramm
bewertet werden.

Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat das Bundeskabinett die
Rahmenvorschrift zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen. Die
Richtlinie ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten und wurde von Deutschland
massgeblich mitgestaltet. Zu den wichtigen Neuorientierungen in der
Gewässerbewirtschaftung gehört, dass künftig grenzüberschreitende Gewässer
einschließlich ihrer Einzugsgebiete von den Anrainern gemeinsam bewirtschaftet
werden sollen. Ziel ist es, einen guten Zustand bei allen Gewässern in der EU bis
2015 zu erreichen. Dabei ist für die Bewertung der Qualität eines Gewässers nicht
mehr - wie in der Vergangenheit - die Schadstoffbelastung massgeblich, sondern
vorrangig ist nun die Gewässerökologie, d.h. die im Wasser lebende Tier- und
Pflanzenwelt. Um einen guten Gewässerzustand zu erreichen, sind bis Ende 2009
Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne zu erarbeiten, die innerhalb der
Bundesrepublik und mit den Nachbarstaaten koordiniert werden müssen.

Für die vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2003 sind
umfangreiche weitere Regelungen auf Länderebene notwendig, da der Bund nur die
Rahmenkompetenz im Wasserrecht besitzt.

Links zum Thema Wasser und Pflanzenschutz.

 


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