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@grar.de Aktuell - 05.09.2001

Thüringen gegen Fortsetzung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Klärschlammentsorgung zentrales Thema des Seminars Abwassertechnik


Erfurt (agrar.de) - 'Mit der Erhöhung des Anschlussgrades an die öffentliche
Abwasserentsorgung ist das Aufkommen an Klärschlämmen in Thüringen von 34.000 t im
Jahr 1992 auf etwa 44.000 t im Jahr 2000 angestiegen. In den zukünftigen Jahren
ist mit einer weiteren Erhöhung des Aufkommens zu rechnen.' Das sagte Stephan
Illert, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz
und Umwelt, anlässlich des 12. Gemeinsamen Seminars Abwassertechnik. Innerhalb der
EU sind 1995 7,5 Mio t Klärschlämme angefallen. In Auswirkung der
Abwasserrichtlinie der EU wird für 2005 ein Aufkommen von 15 bis 20 Mio t
geschätzt.

Aus diesen Angaben wird bereits deutlich, welchen Stellenwert die Entsorgung des
anfallenden Klärschlammes hat und dass die Thematik zukünftig noch an Bedeutung
gewinnen wird. Die zukünftig in noch größeren Mengen anfallenden Klärschlämme
innerhalb der EU machen es erforderlich, die bestehenden Regelungen auf ihre
Zeitgemäßheit zu prüfen.

In Deutschland war das Auftreten der ersten BSE-Fälle Ende letzten Jahres der
Impuls, der die Diskussion um die Fortsetzung der Klärschlammverwertung im
landwirtschaftlichen Bereich entfachte. Es ist mehr und mehr die Frage ins
Blickfeld gerückt, ob die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung den
Anforderungen eines vorsorgenden Verbraucher- und Bodenschutzes im notwendigen
Umfang gerecht wird. 'Zur Erzeugung hochwertiger und sicherer Lebensmittel
brauchen wir gesunde Böden. Deshalb darf die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher
Nutzflächen, ob durch Klärschlamm- oder auch Mineral- und
Wirtschaftsdüngerausbringung auch nicht langfristig zu einer Anreicherung von
Schadstoffen im Boden und damit zu einer Beeinträchtigung des Lebensraumes Boden
führen', so Stephan Illert. Aus diesen Gründen hat sich Thüringen gemeinsam mit
Bayern und Baden-Württemberg im Rahmen der Agrarministerkonferenz im März dieses
Jahres gegen eine Fortsetzung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in
der bisherigen Form ausgesprochen.

'Das Ziel muss darin bestehen, den Boden als wesentlichen Bestandteil des
Naturhaushaltes in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten und auf Dauer seine
vielfältige lebensnotwendige Nutzbarkeit für den Menschen zu ermöglichen. Durch
die Klärschlammverwertung dürfen keine Schäden für nachfolgende Generationen
entstehen. Diese Frage muss für uns im Vordergrund stehen, auch wenn ich weiß, wie
eng der ökonomische Rahmen bei der kommunalen Verwaltung und bei den Firmen
gesteckt ist', sagte der Staatssekretär.

Über den rein repressiven Schutzgedanken des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinaus
verlangt der weiterführende Vorsorgegrundsatz, schädliche Stoffeinträge über alle
Belastungspfade zu vermeiden oder aber zumindest auf ein unbedenkliches Niveau zu
begrenzen. 'Dieser Grundsatz gilt im besonderen Maße für landwirtschaftlich
genutzte Böden aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung als Standorte der Nahrungs-
und Futtermittelerzeugung und muss auch eine Prämisse für den Einsatz von
Klärschlämmen sein', so Staatssekretär Illert abschließend.

Links zum Thema Düngung,
Links zum Bundesland Thüringen.

 


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