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@grar.de Aktuell - 29.08.2001

Bullenprämie nach Umwelt- und Beschäftigungsaspekten?

Verbände machen Vorschlag zur Umsetzung der 90-Tier-Grenze


Hamm (agrar.de) - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(AbL), der Bioland Bundesverband, der Deutsche Bauernbund und
der Bundesverband der Landwirte im Nebenberuf (VLN) fordern die Umsetzung
der EU-weiten 90-Tier-Obergrenze bei der Bullenprämie. Prämien für mehr Rinder
sollen nur unter Berücksichtung von Umwelt- und Beschäftigungsaspekten gewährt
werden. Hier das Dokument im Orginaltext:

Der Agrarrat der Europäischen Union hat im Juni 2001 beschlossen, die
90-Tiergrenze bei der Sonderprämie für männliche Rinder wieder obligatorisch in
allen EU-Ländern einzuführen. Der Beschluss ermöglicht es den Mitgliedstaaten,
Ausnahmeregelungen für Betriebe zu treffen, die die Höchstgrenze von 90 Tieren
überschreiten, sofern vom jeweiligen Mitgliedstaat zu bestimmende objektive
Beschäftigungs- und Umweltkriterien eingehalten werden.

Die unterzeichnenden Verbände begrüßen diesen Beschluss und legen zu seiner
Umsetzung in Deutschland folgenden Vorschlag vor:

Die Sonderprämie für männliche Rinder ('Bullenprämie') wird pro Betrieb für
maximal 90 männliche Rinder pro Jahr gezahlt. Darüber hinaus können die Betriebe
für weitere männliche Rinder Sonderprämien beantragen.
Voraussetzung für den Erhalt weiterer Prämie ist dabei die Einhaltung folgender
Umweltkriterien:

- Flächenbindung der Rinderhaltung (2 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar - nicht,
wie bisher, als Bemessungsgrundlage der prämienberechtigten Tiere, sondern als
Ausschlusskriterium für die Rinderprämie bei mehr als 90 Tieren),

- Aufstallung nicht ausschließlich auf Vollspaltenböden. Im Sinne einer
artgerechteren Tierhaltung muss z.B. eine eingestreute Liegefläche oder ein
eingestreuter Auslauf oder Weidegang nachgewiesen werden. Und

- Mindestens 25 Prozent der Nutzfläche wird als Grünland genutzt, wobei auch
Kleegras bzw. Futterleguminosen als Gesundungsfrucht angerechnet werden.
Alternativ sind mindestens 0,5 ha Grünland (bzw. Kleegras, Futterleguminosen) je
GVE in der Rinderhaltung nachzuweisen.

Mit diesen Voraussetzungen soll eine art- und umweltgerechtere Tierhaltung
gefördert werden.

Die Höhe der über die 90 Tiere hinausgehenden Prämien soll sich zukünftig an der
Höhe kalkulatorischer Arbeits- (Lohn-)Kosten für die Bullenhaltung (AKh/Tier)
bemessen. Die kalkulatorischen Arbeitskosten werden anhand des kalkulatorischen
Arbeitszeitbedarfes in Abhängigkeit des Haltungsverfahrens und der Bestandsgröße
berechnet. Die erzielte Begrenzung der Sonderprämie soll die Überkompensation
durch die Prämienzahlung in Abhängigkeit der zunehmenden Arbeitsproduktivität mit
wachsender Bestandsgröße vermeiden.

Betriebe, die höhere tatsächliche Lohnkosten als die kalkulatorischen
(geschätzten) nachweisen, können diese tatsächlichen, der Rinderhaltung
zurechenbaren Lohnkosten beantragen.

Immer wird pro Tier maximal Prämie bis zur Höhe der Sonderprämie gezahlt.

Ein Beispiel:
Ein Betrieb mit 1.000 Bullenplätzen vermarktet pro Jahr ca. 500 Bullen und hat
damit bisher (ohne 90-Tiergrenze bei der Bullenprämie) einen Prämienanspruch von
215.000 DM. Seine tatsächlichen bzw. kalkulatorischen Arbeitskosten liegen aber
nur bei 150.000 DM. Es besteht damit eine Überkompensation in Höhe von 65.000 DM,
die auf dem Markt zu Wettbewerbsverzerrungen und schließlich zu Preisdruck führt.

Mit zunehmender Bestandsgröße nimmt der Arbeitsbedarf pro Tier ab. Bisher hat die
Prämie, die schlicht pro Tier gezahlt wurde, diese Kostendegression nicht
berücksichtigt und damit zur Überkompensation geführt. Dies gilt es endlich zu
vermeiden.

Information/Kontakt: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL),
Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm, Tel.: 02381-9053171; Bioland Verband,
Bundesgeschäftsstelle, Kaiserstr. 18, 55116 Mainz, Tel.: 06131-23979-0; Deutscher
Bauernbund, Dorfstr. 5, 39356 Belsdorf, Tel.: 039055-413; Deutscher Bundes­verband
der Landwirte im Nebenberuf, Dorfstr. 27, 39606 Sanne-Kerkuhn, Tel.: 039034-9640.

Links zum Thema Verbände und Förderung.

 


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