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@grar.de Aktuell - 27.08.2001

EU-Kommission: Branntweinmonopol soll fallen


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission will offenbar das deutsche
Branntweinmonopol abschaffen. Eine Sprecherin der Kommission bestätigte am Freitag
in Brüssel einen entsprechenden Bericht des 'Handelsblatts'. Danach plant
Agrarkommissar Franz Fischler die Einführung einer neuen Marktordnung für
Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, durch die die in Deutschland
gezahlten Beihilfen an die Brennereien zu unrechtmäßigen Subventionen würden. Der
Ministerrat müsse aber noch über den Vorstoß Fischlers entscheiden.

Billigen die Agrarminister Fischlers Vorschlag, wird eine EU-Regelung die
Alkoholmärkte regulieren, das deutsche Branntweinmonopol würde damit hinfällig.
Das Monopol garantiert dem deutschen Staat das Vertriebsmonopol für
hochprozentigen Alkohol. Alkohol wird zu Festpreisen von den Brennereien
abgenommen und an die Industrie zu Marktpreisen veräußert.

In der Europäischen Union ist die Konstellation der deutschen Klein- und
Obstbrenner und des Branntweinmonopoles einmalig. Nach Angaben des Verband
Badischer Klein- und Obstbrenner gibt es in Deutschland knapp 31.000
Abfindungsbrenner mit einer möglichen Erzeugungsmenge von je 300 Liter Alkohol.
Dazu kommen noch ca. 800.000 sogenannte Stoffbesitzer, die registriert sind und
eine Erzeugungsmöglichkeit von jährlich 50 Liter Alkohol haben. Je nach Obsternte
treten von diesen Stoffbesitzern bis zu 200.000 Litern jährlich am Markt auf.

Die Brennereibesitzer und Stoffbesitzer verwerten jährlich rund 200.000 t Obst
über den Brennkessel. In einzelnen Gebieten ist dies bis zu 25 Prozent einer
Durchschnittsernte. Die Abfindungsbrenner stellen im Jahr ca. 90.000 bis 100.000
Hektoliter reinen Alkohol her, davon werden ca. 60 Prozent reiner Alkohol an die
Bundesmonopolverwaltung abgeliefert. Die staatliche Einrichtung übernimmt die
ablieferungsfähigen Brände zu einem festgelegten Preis und zahlt dafür einen
festgesetzten Preis. Der Alkohol wird dann gereinigt und zu Industriezwecken
verkauft. Die anderen Obstbrände werden versteuert. Bei Steinobstbränden liegt der
Steuersatz bei 20 DM je Liter reinen Alkohol, bei Kernobstbränden bei 21,75 DM je
Liter Alkohol.

Nach Einschätzung des Geschäftsführers des Bundesverband der deutschen Klein- und
Obstbrenner, Gerald Erdrich, steht bei einem Fall des Branntweinmonopols die
Existenz Tausender Kleinbrennereien und Obster-Erzeuger auf dem Spiel. Er äußerte
laut 'Handelsblatt' die Befürchtung, dass 1,5 Millionen Obstbäume gefällt werden
könnten, weil ohne Zuschuss vom Staat niemand mehr Schnaps brennen werde. Am
schlimmsten betroffen wären Bayern und Baden-Württemberg, die Zentren der
Obstbrennereien in Deutschland.

Links zum Thema Brenner und Brauer.

 


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