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@grar.de Aktuell - 22.08.2001

Bestandsbuch für Tierarzneimittel ab 24.09.01 Pflicht


Berlin (agrar.de) - Die 'Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind,
und zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken' ist im
Bundesgesetzblatt vom 21.08.01 (BGBl. I. S. 2131) veröffentlicht worden. Die
Änderungen treten zum 24.09.01 in Kraft und bringen eine Verschärfung der
Nachweispflicht für Tierarzneimittel mit sich.

Demnach ist jeder landwirtschaftliche Betrieb verpflichtet, ein Bestandsbuch zu
führen, in das jede Anwendung von Tierarzneimitteln einzutragen ist. Aufzuzeichnen
ist, welches Tier, welches Medikament, in welcher Dosierung, in welchem Zeitraum,
in welcher Form (Art der Verabreichung) erhalten hat. Außerdem sind die
Wartezeiten in Tagen, der Name des Anwenders (Tierarzt oder Landwirt selbst) und
die Nummer des entsprechenden tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebeleges
aufzuführen.

Das Bestandsbuch darf auch mit dem Computer erstellt werden und muss dann
mindestens einmal monatlich ausgedruckt werden. Zusammen mit dem Bestandsbuch sind
die tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebelege über einen Zeitraum von fünf
Jahren aufzubewahren. Durch die Verordnung sollen der Verbleib und die Anwendung
von Tierarzneimitteln in Zukunft lückenlos nachvollziehbar sein.

Durch die Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken ist der
Tierarzt in Zukunft verpflichtet, dem Tierhalter die Angaben über die durch ihn
durchgeführten Behandlungen unverzüglich mitzuteilen.

Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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