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@grar.de Aktuell - 17.08.2001

Antibiotika aus Futtermitteln herausnehmen!


Berlin (agrar.de) - Anlässlich eines Gesprächs mit Vertretern der
Futtermittelindustrie, Bauernverband, Gewerkschaften und Verbraucherverbänden zur
Minimierung von Antibiotika in der Tierhaltung erklärt die agrar- und
verbraucherpolitische Sprecherin Ulrike Höfken der GRÜNEN:

Ziel der bündnisgrünen Agrarpolitik ist die Minimierung von Antibiotika in der
Tierhaltung. Der Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht stößt sowohl bei
Verbrauchern als auch in der Humanmedizin auf immer stärkere Vorbehalte. Die
Risiken der Antibiotikaresistenzen bei Mensch und Tier, aber auch die Auswirkungen
in der Umwelt, treten immer mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Im heutigen Gespräch mit der Futtermittel-Industrie, dem Bauernverband,
Tierarzneimittelherstellern, Gewerkschaft und dem Verbraucher-Bundesverband sowie
BGVV, RKI und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft wurde
Konsens über das Minimierungsziel erzielt.

Die Futtermittelhersteller haben ihre Bereitschaft erklärt, auf den Zusatz
antibiotischer Leistungsförderer in Standardfuttermitteln zu verzichten. Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen bleibt skeptisch gegenüber freiwilligen
Maßnahmen der Wirtschaft und sieht auch die Notwendigkeit ordnungspolitischern
Handelns auf EU- und Bundesebene.

Für die Grünen ist das Angebot der Wirtschaft ein erster wichtiger Schritt, Ziel
bleibt aber der völlige Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer. Die Grünen
verlangen nachvollziehbare, kontrollierbare und zeitlich definierte Maßnahmen der
Industrie als Voraussetzung eines Verzichtes auf nationale gesetzliche Regelungen.
Vage Empfehlungen der Bundesverbände an die Hersteller reichen nicht.

Bei der Minimierung von Antibiotika in der Tierhaltung gibt es für die GRÜNEN
folgende Handlungsfelder:

- Antibiotika als Leistungsförderer
Europaweit wird angestrebt, die Verwendung von antibiotischen Futtermitteln bis
2006 zu verbieten. Mithilfe einer Selbstverpflichtung könnten die deutschen
Produzenten jedoch schon vorher aus der Verwendung von Antibiotika als
Leistungsförderer aussteigen und so eine Vorreiterstellung im Verbraucherschutz
einnehmen. Die Industrie hat dazu heute ihre Bereitschaft signalisiert. Dass der
Ausstieg möglich ist, zeigen Markenfleischprogramm, die bereits heute auf den
Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer verzichten und dabei keine große
Kostensteigerung verzeichnen. Einzuleiten sind weiterhin Maßnahmen wie die
Einführung einer Positivliste für Futtermittel, die Kennzeichung von
antibiotischen Futterzusatzstoffen, der Verzicht von solchen Leistungsförderern im
Rahmen der neuen
Fleischqualitätszeichen sowie die Förderung und Erforschung des Einsatzes von
alternativen Zusatzstoffen mit probiotischer Wirkung.

- Antibiotika in der Prophylaxe und als Arzneimittel
Eine Herausnahme von Antibiotika als Leistungsförderer darf nicht dazu führen,
dass Antibiotika unter dem Deckmantel der Prophylaxe verstärkt verabreicht werden.
Auch eine Reduktion von Antibiotika in der Prophylaxe ist möglich. Ausschlaggebend
für die Notwendigkeit der Behandlung mit Antibiotika sind die Bedingungen in der
Tierhaltung. Artgerechte Tierhaltung ermöglicht einen verringerten Einsatz von
Antibiotika. Durch neue Tierhaltungsverordnungen und neue Förderrichtlinien für
die Landwirtschaft, nach denen artgerechte Tierhaltung verstärkt gefördert wird,
sind hier bereits erste Fortschritte erreicht.

Unser Ziel ist, dass Antibiotika nur noch als Arzneimittel bei erkrankten Tieren
eingesetzt werden. Auch in diesem Bereich soll die Vergabe von Antibiotika stärker
kontrolliert und dadurch reduziert werden. Hier schlagen wir Veränderungen im
tierärztlichen Dispensierrecht vor. Die bereits entwickelten Leitlinien der
Bundesärztekammer mit dem Ziel der Minimierung des Arzneimitteleinsatzes müssen
verbindlich gemacht und kontrolliert werden können. Weiterhin werden wir das
Modell des Haustierarztes, die Erfassung der Verbrauchsmengen von Arzneimitteln
auf Apothekerebene und einen Tiergesundheitspass in die parlamentarische
Diskussion bringen.

Begleitend kommt es darauf an, die Anwendung sogenannter Reserveantibiotika, die
evtl. noch im Humanbereich gebraucht werden, zu verbieten. Ein übergreifendes
Monitoringprogramm als Verzahnung zwischen Tier- und Humanmedizin kann die
Resistenzentwicklung überprüfen und fachliche Grundlagen für ein harmonisiertes
gemeinschaftliches Vorgehen in der EU sowie die Konzipierung eines staatlichen
Kontrollsystems unterstützen.

Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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