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@grar.de Aktuell - 15.08.2001

Thüringen: EU gibt grünes Licht für Beratungsförderung


Erfurt (agrar.de) - Erfreut zeigte sich der Thüringer Minister für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, dass seitens der Europäischen
Kommission die im Land Thüringen schon lange geplante Förderung der Beratung
landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen endlich genehmigt wurde.

Damit haben ab sofort alle Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus im
Freistaat Thüringen die Möglichkeit, getätigte Ausgaben für erhaltene
Dienstleistungen von anerkannten Spezialberatern in Höhe von bis zu 60 Prozent vom
Land erstattet zu bekommen. Im Landeshaushalt steht hierfür in diesem Jahr
insgesamt 1 Mio. DM bereit.

'Beratung ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, der leider aber häufig von den
Betriebsleitern unterschätzt wird. Gerade weil gute Beratung auch dementsprechend
bezahlt werden muss, verzichten viele Betriebe aus Kostengründen auf eine solche
Dienstleistung. Von der nunmehr genehmigten Förderung erhoffe ich mir zukünftig
einen verstärkten Anreiz zur Inanspruchnahme von qualifizierter Beratung durch
entsprechende Fachkräfte', so Dr. Sklenar.

Der Minister spricht damit insbesondere solche Landwirtschaftsbetriebe an, deren
Einkommen Besorgnis erregend gering ausfällt. Laut Agrarbericht 2001 des Thüringer
Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt betrifft das mindestens 21
Prozent aller Familienbetriebe bzw. 11 Prozent der juristischen Personen. 'Die
unbefriedigende - oder um es deutlicher auszudrücken - die existenziell
bedrohliche Situation vieler Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe deutet auf
Defizite im Managementbereich hin. Hier kann beispielsweise die Inanspruchnahme
einer betriebswirtschaftlichen Beratung mit Sicherheit eine Hilfestellung geben,
bevor es zu spät ist', sagte der Minister.

Die notwendigen Antragsunterlagen, ebenso die Liste aller vom
Landwirtschaftsministerium anerkannten landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Unternehmensberater liegen in jedem Landwirtschaftsamt bereit. Der letztmögliche
Termin für eine Beantragung in diesem Jahr ist der 30. September. Die
Beratungsförderung ist befristet bis zum Jahr 2003.

Links zum Bundesland Thüringen.

 


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