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@grar.de Aktuell - 08.08.2001

Bauernverband fordert Änderung der Novelle der TA Luft


Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Anhörung zur Novelle der TA Luft im
Bundesumweltministerium in Bonn am 8.8.2001 hat der Deutsche Bauernverband
(DBV) seine Forderung nach einer Änderung des Entwurfs bekräftigt. Der
DBV mahnte Änderungen in den für die Landwirtschaft besonders relevanten
Regelungen über Geruch, Staub und Ammoniak an. Die Spitzenverbände der Wirtschaft
sowie die Gewerkschaften äußerten ebenfalls deutliche Kritik an der derzeitigen
Fassung der Novelle. Die TA Luft soll den Schadstoffausstoß durch industrielle und
landwirtschaftliche Produktion regeln.

Einige Verbesserungen zum Beispiel bei Geruchs- und Ammoniakemissionen seien
aufgrund erster Kritik in der jetzt vorliegenden Novelle bereits erreicht worden,
erklärte der DBV. So entspreche es der Forderung des Bauernverbandes, dass in der
überarbeiteten TA Luft die Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL nicht mehr
verpflichtend für Sonderuntersuchungen herangezogen wird. Der DBV betonte jedoch
in der Anhörung, dass es nicht tragbar wäre, wenn jetzt alle oder einige
Bundesländer die Gerichtsimmissionsrichtlinie und insbesondere die so genannte
Begehung verpflichtend vorschreiben würden. Denn diese würde kaum aussagefähige
und gerichtsfeste Ergebnisse liefern und die Landwirte mit unverhältnismäßig hohen
Kosten belasten. Der DBV schlug vor, Abstände zwischen Tierhaltungsanlagen und
angrenzenden Baugebieten festzulegen.

Im Hinblick auf die Staubbelastung wird davon ausgegangen, dass der ländliche Raum
weniger staubbelastet ist, erklärte der DBV. Solange keine zuverlässigen
staatlichen Messergebnisse über die Staubbelastung im ländlichen Raum vorliegen,
können in der TA Luft keine entsprechenden Grenzwerte akzeptiert werden. Eine
flächendeckende Ermittlung der Immissionssituation muss eine hoheitliche Aufgabe
sein. Für den DBV nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang, dass die
Emissionen aus Tierhaltungsanlagen nur 10 Prozent von den Industrieanlagen
betragen sollen.

Bei der Neuregelung der Ammoniakemissionen begrüßte der DBV, dass in dem neuen
Entwurf der Abstand zwischen den Ställen und sensiblen Ökosystemen jetzt geregelt
sei. Dies war eine wichtige Forderung des Berufsstandes.

In der Anhörung forderte der DBV zudem, dass die vorgesehene Regelung für
Stickstoffniederschläge für einige Regionen in Deutschland, in denen die
Tierhaltung eine besonders große Bedeutung hat, zu einem Baustopp führen würde.
Dies hätte neben einschneidenden Folgen für die regionale Landwirtschaft auch
größere Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt dieser Regionen. Deshalb sei eine
Regelung für diese Regionen anzustreben, mit der die Umwelt geschützt, aber auch
eine wirtschaftliche Entwicklung möglich bleibe, betonte der DBV.

 


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