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@grar.de Aktuell - 29.06.2001

Pflanzen jetzt auch für die Biogasgewinnung interessant


Bornim (agrar.de) - Der Anbau und die Nutzung von Pflanzen zur Biogasgewinnung
(Vergärung) wird für Landwirte, die bereits eine Biogasanlage betreiben oder eine
neue Anlage planen, immer interessanter. Grund hierfür ist das seit April 2000
gültige Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG). Am Institut für
Agrartechnik Bornim (ATB) werden die wissenschaftlichen Grundlagen für
die Vergärung von Pflanzen untersucht und Schlussfolgerungen für den praktischen
Betrieb abgeleitet. Das EEG regelt u.a. die Vergütung von Strom aus Biogas je kWh
mit DM 0,20 durch die Energieversorgungsunternehmen (EVU`s) für Anlagen bis zu
einer elektrischen Leistung von 500 kW und schafft damit Planungssicherheit für
die Errichtung einer Vielzahl neuer Biogasanlagen. So sind z.B. nach Angaben des
Fachverbandes Biogas e.V. seit dem 1. Januar 2000 bundesweit rund 200 neue
Biogasanlagen errichtet worden. Es wird eingeschätzt, dass Ende 2001 in der
Bundesrepublik Deutschland insgesamt 1650 solcher umweltfreundlicher Biokraftwerke
Strom und Wärme erzeugen.

Zulässige Pflanzen, die auch als Nachwachsende Rohstoffe (NawaRos) bekannt sind
und auf Stillegungsflächen angebaut werden, sind Ganzpflanzen wie etwa Mais, Raps
und Getreide sowie zusätzlich Körnermais/CCM. Zugelassen sind weiterhin
mehrschnittige Kulturen von Klee, Gras, Luzerne und Gemische hieraus. Im Falle der
Verwertung der Pflanzen als Rohstoffe für die Biogaserzeugung unterliegen der
Anbau und die Silierung der NawaRos der Meldepflicht bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Frankfurt/M. sowie bei den zuständigen
Landesstellen.

Die Vergärung der Pflanzen erfolgt überwiegend gemeinsam mit Gülle durch Zumischen
in der Vorgrube, oder durch direkte Zugabe über einen Einfüllschacht in den
Biogasreaktor. Da pflanzliche Biomassen im Vergleich zu Gülle wesentlich
energiereicher sind und deutlich höhere Biogaserträge liefern (etwa 250 m3 Biogas
je Tonne Mais mit 35 Prozent Trockensubstanz im Vergleich zu etwa 25 m3 Biogas je
Tonne Gülle mit 8 Prozent Trockensubstanz), darf die Zugabe von Pflanzen nicht zu
einer Überlastung des Biogasreaktors und damit zu einer Störung des
Fermentationsprozesses führen. Folge einer solchen Störung (Übersäuerung) des
Fermentationsprozesses ist meist ein drastischer Rückgang der Biogasproduktion mit
erheblichen ökonomischen Verlusten oder im Extremfall ein Stoppen des Prozesses.
Ziel der Untersuchungen ist das rechzeitige Erkennen einer solchen Übersäuerung
durch kostengünstige und zuverlässige Sensortechnik. Im Zusammenarbeit mit der
Industrie ist ein Forschungsvorhaben begonnen worden, das den Betrieb von
Biogasanlagen nicht nur sicherer macht, sondern bereits vorhandene Kapazitäten
besser als bisher nutzt.

Das ATB gehört zusammen mit 77 anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen
und Serviceeinrichtungen für die Forschung zur Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried
Wilhelm Leibniz e.V. (WGL).

Links zum Thema Energie und Biogas.

 


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