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@grar.de Aktuell - 11.06.2001

Kriterienkatalog zur 'Guten fachlichen Praxis' in der Landwirtschaft vorgestellt


Bonn (agrar.de) - Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat Vorschläge für
die gute fachliche Praxis erarbeitet. Fazit: 'Landwirtschaft muss
naturverträglicher werden - nur dann wird die Gesellschaft auch wieder Vertrauen
in unsere Nahrungsmittelproduktion schöpfen', sagte der Präsident des Bundesamtes
für Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann anlässlich der Veröffentlichung in der
Schriftenreihe.

Die aktuellen Diskussionen über die Massentierhaltung und landwirtschaftlichen
Produktionsmethoden in Deutschland wertet das BfN als gemeinsam zu nutzende Chance
für die notwendige grundsätzliche Kehrtwende der Agrarpolitik. Deutschland und die
EU brauchen eine natur- und umweltschonende Landwirtschaft im Sinne einer
nachhaltigen Nutzung für die Gesamtfläche. 'Eine erste Initiative muss die
Neudiskussion über die Regeln der guten fachlichen Praxis sein, zu der das BfN
entsprechende Beiträge erarbeitet hat', so Vogtmann. 'Naturschutzfachlichen
Anforderungen genügt der Begriff der "guten fachlichen Praxis" in seinen
bisherigen Definitionen nicht.' Für den flächenhaften Schutz von kulturgeprägten
Lebensräumen sind Umfang, Art und Ausgestaltung der Nutzung von entscheidender
Bedeutung. Daraus folgt, dass auch in den intensiv genutzten Produktionsflächen
selbst eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise über Mindeststandards verbindlich
geregelt werden muss.

Im Rahmen des Umweltforschungsplanes 1998 hatte das Bundesamt deshalb ein
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an das Institut für ländliche
Strukturforschung der Universität Frankfurt vergeben, das sich in Kooperation mit
dem Fachgebiet Naturschutz der Uni Marburg mit der Frage einer Konkretisierung des
Begriffes 'Gute fachliche Praxis' (GfP) aus Naturschutzsicht auseinander setzen
sollte.

Die Ergebnisse dieses Vorhabens liegen nun als Bericht (Heft 41 der
BfN-Schriftenreihe 'Angewandte Landschaftsökologie') vor. In ihm sind
wissenschaftliche Grundlagen für eine Konkretisierung der 'Guten fachlichen
Praxis' zusammengetragen worden, um den 'Dialog zwischen Naturschutz und
Landwirtschaft konstruktiv weiterzuführen und in neue Bahnen zu lenken' sagte der
Präsident des BfN.

Eckpunkte der BfN-Position sind die Erhaltung von gefährdeten und schützenswerten
Biotopen und Strukturelementen, die Einrichtung ökologischer Ausgleichsflächen,
die Bindung der Tierhaltung an die Betriebsfläche, ein Verbot weiteren
Grünlandumbruchs sowie der Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik.

'Weil Landwirtschaft in Natur hineinwirkt und schützenswerte Natur auch in
landwirtschaftlichen Nutzflächen vorkommt, können die Zukunftsaufgaben der
Sicherung von Lebensqualität in Natur und Umwelt sowie der Sicherung dauerhafter
Produktivität der Landnutzung langfristig nur gemeinsam von Naturschutz und
Landwirtschaft getragen werden. Vor dem Hintergrund der Novellierung des
Bundesnaturschutzgesetzes ist eine eindeutige und verbindliche Bestimmung der
guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft, aber auch in Forst- und
Fischereiwirtschaft unerlässlich. Das Bundesamt für Naturschutz wird hier intensiv
weiter arbeiten und seinen Beitrag dazu leisten', versicherte Vogtmann.

Hinweis: K. Knickel, B. Janßen. J. Schramek, K. Käppel: 'Naturschutz und
Landwirtschaft:
Kriterienkatalog zur 'Guten fachlichen Praxis'', Bundesamt für Naturschutz
(Hrsg.), Bonn 2001,
152 Seiten, ISBN 3-7843-3712-0, 26,80 DM, BfN-Schriftenvertrieb im
Landwirtschaftsverlag,
Bestellung: Tel.: 02501-801-300, Fax: 02501-351

Informationen zur 'Guten fachlichen Praxis'

 


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