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@grar.de Aktuell - 01.06.2001

Biomasse-Verordnung im Bundestag verabschiedet


Münster (agrar.de) - Die Biomasse-Verordnung ist heute im Bundestag
verabschiedet worden. Nach einer Meldung des Internationalen Wirtschaftsforums
Regenerative Energien (IWR) rechnet die energiepolitische Sprecherin von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Miachele Hustedt, mit einem Investitionsvolumen von
mindestens zwei Milliarden DM in den kommenden drei Jahren.

Mit der Verordnung würden die notwendigen Klarstellungen getroffen, welche Stoffe
und technische Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen, und
welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Als wesentliche Problembereiche
traten dabei die Frage der Altholz-Nutzung und des Umganges mit tierischer
Biomasse auf, für die konstruktive Lösungen gefunden wurden.

So soll es ermöglicht werden, dass alle Altholznutzungen nach EEG vergütet werden
können. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorliegen einer Genehmigung nach 17.
BImSchV und der Erreichung von elektrischen Mindestwirkungsgraden im Falle des
Einsatzes von Altholz in reinen Kondensationsstromanlagen.

Bei der Verwendung von Biomasse tierischen Ursprungs gibt es gegenüber der
bisherigen Praxis keine Einschränkungen. Stoffe, die keine Ausnahme nach dem
Tierkörperbeseitigungsgesetz erhalten, bleiben jedoch weiterhin von der Vergütung
nach EEG ausgeschlossen.

Es wird damit gerechnet, dass die Biomasse-Verordnung in der nächsten Woche in
Kraft tritt.

Links zum Thema Energie und Biomasse.

 


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