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@grar.de Aktuell - 30.05.2001

ZDS-Resolution: Tierschutz in der Tierzucht


Bonn (agrar.de) - Die Zuchtorganisationen des Zentralverbandes der Deutschen
Schweineproduktion (ZDS) berücksichtigen seit langem den Tierschutz in
der Tierzucht. Beispiele sind die Selektion gegen Streßempfindlichkeit genauso wie
die Erfassung von Skelettschäden und sonstigen Konstitutionsmängeln.

Auf der Mitgliederversammlung des ZDS in Münster-Handorf am 15.05.2001 wurde eine
Resolution zum 'Tierschutz in der Tierzucht' verabschiedet, um diese
Selbstverpflichtung zu dokumentieren. Die Zuchtorganisationen im ZDS verpflichten
sich darin, ihre Strategie und die konkreten Maßnahmen zur Wahrung des
Tierschutzes künftig in den Zuchtbüchern bzw. Zuchtprogrammen klar und nachprüfbar
zu dokumentieren.

Resolution
des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion
zum 'Tierschutz in der Tierzucht'

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen
Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Dieses sollte eine
Selbstverständlichkeit für jeden Tierhalter sein und ist Bestandteil der guten
fachlichen Praxis in der Schweinehaltung.

Nach § 11 b) des Tierschutzgesetzes ist es darüber hinaus verboten, Wirbeltiere zu
züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen

- mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder
Aggressionssteigerungen auftreten oder

- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden
oder Schäden führt oder

- deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder
vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

Diese Bestimmung gab den Anlass, mit der Erstellung eines Gutachtens
Regelungsbedarf für den Bereich der Heimtierzucht deutlich zu machen.

Auch die landwirtschaftliche Nutztierzucht ist entsprechend überprüft worden. Für
den Bereich der Schweinezucht wurde hierbei deutlich, dass Tierschutzaspekte
bereits seit langem erfolgreich in der Zuchtarbeit Berücksichtigung finden. Das
gilt für die Selektion gegen Stressempfindlichkeit genauso wie für die Erfassung
von Skelettschäden und sonstigen Konstitutionsmängeln. Darüber hinaus erfolgt z.Z.
auf Initiative der deutschen Schweinezucht eine groß angelegte wissenschaftliche
Untersuchung der Erblichkeit von Anomalien wie Afterlosigkeit, Gesäugeschäden,
Spreizbeinigkeit sowie Leisten- und Hodenbrüche.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden öffentlichen Diskussion über die Wahrung des
Tierschutzes in der Tierzucht sehen sich die Zuchtorganisationen im Zentralverband
der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) veranlasst, ihre Strategie und die
konkreten Maßnahmen zur Wahrung des Tierschutzes in der Züchtung künftig in den
Zuchtbüchern bzw. Zuchtprogrammen klar und nachprüfbar zu dokumentieren.
Auf der Grundlage einer entsprechenden Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für
Züchtungskunde (DGfZ) verpflichten sich die Zuchtorganisationen u.a. zu folgenden
Maßnahmen:

- Benennung der Zuchtpopulation, in der konkrete Maßnahmen erforderlich sind.

- Festlegung der durchzuführenden züchterischen Maßnahmen.

- Dokumentation der Ergebnisse

Der ZDS unterstützt diese Initiative der Zuchtorganisationen.

Information: Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS),
Adenauerallee 174; 53113 Bonn, Tel.: 0228-91447-40; Fax 028-91447-45,
E-Mail

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