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@grar.de Aktuell - 30.05.2001

Regierung: Besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung stärken


Berlin (agrar.de) - Mit Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAK) sollen im Zeitraum von 2001 bis
2004 eine nachhaltige, besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung sowie die
Erhaltung einer vielfältigen, artenreichen Kulturlandschaft verstärkt unterstützt
werden.

Wie aus dem Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der GAK im
Rahmenplan 2001 bis 2004 (14/5900) weiter hervorgeht, wird insbesondere die
Förderung der Einführung ökologischer Anbauverfahren, die den Kriterien der
Nachhaltigkeit in besonderer Weise gerecht werden, finanziell attraktiver
gestaltet.

Beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist nach Regierungsangaben aufgrund
der seit dem Jahr 2000 bestehenden neuen Förderungsgrundlage eine erhebliche
Vereinfachung und Flexibilisierung eingetreten. So werde beispielsweise nicht mehr
nach Haupt- und Nebenerwerbslandwirten sowie benachteiligten und nicht
benachteiligten Gebieten unterschieden, keine Angabe zum Referenzeinkommen mehr
verlangt und an Stelle des aufwendigen Betriebsverbesserungsplanes ein
Investitionskonzept für den Betrieb erstellt. Bei kleineren Investitionen bis zu
200.000 DM könne ein mit vereinfachten Vorschriften verbundener Agrarkredit in
Anspruch genommen werden. Für größere Investitionen von 200.000 DM bis zu 2,5
Millionen DM stehe die Kombinierte Investitionsförderung zur Verfügung, bei der
höhere Anforderungen gelten.

Mit einem Sonderprogramm Energieeinsparung in den Jahren 2001 und 2002 können dem
Bericht zufolge außerdem Investitionen in diesem Bereich verstärkt und mit
günstigeren Konditionen gefördert werden. Hierunter fielen der Neubau
energiesparender Gewächshäuser, Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen, Wärmepumpen,
Solaranlagen, Biomasseanlagen oder Biomasseverfeuerung, Steuer- und Regeltechnik
sowie die Umstellung der Heizanlagen auf umweltverträgliche Energieträger.

Darüber hinaus sieht der Rahmenplan zur Erleichterung der erstmaligen
Niederlassung von Junglandwirten eine Niederlassungsprämie in Höhe von bis zu
23.500 DM vor. Hierzu müssten Investitionen von mindestens 100.000 DM getätigt und
die Zuwendungsvoraussetzungen der Kombinierten Investitionsförderung erfüllt
werden.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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