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@grar.de Aktuell - 30.05.2001

WLV zum Vermittlungsverfahren bei UVP- und IVU-Artikelgesetz


Münster (agrar.de) - Die zentralen Anliegen der Landwirtschaft zu
Tierhaltungsanlagen müssen im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und
Bundesrat zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und
der IVU-Richtlinie der EU berücksichtigt werden. Darum hat der Präsident des
Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Franz-Josef
Möllers, in einem Schreiben an NRW-Finanzminister Peer Steinbrück und die
westfälisch-lippischen Mitglieder des Vermittlungsausschusses gebeten.

Die Richtlinien beinhalten Regelungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und zur
Vermeidung von Umweltverschmutzungen. Hintergrund ist das vom Bundesrat in seiner
Sitzung vom 11. Mai eingeleitete Vermittlungsverfahren. Auf Antrag des Landes
Niedersachsen wurde die Einberufung auf Grund von vier Themenkomplexen verlangt,
worunter sich aber keine Aussagen über Tierhaltungsanlagen in der Landwirtschaft
befinden.

Im April dieses Jahres habe der Bundestag unter drastischer Verschärfung des
Gesetzentwurfes der Bundesregierung ein Artikelgesetz zur Umsetzung u.a. der
UVP-Änderungsrichtlinie und der IVU-Richtlinie der EU beschlossen, das in dieser
Form den schärfsten Widerspruch der Landwirtschaft findet, so Präsident Möllers in
seinem Schreiben. Während der Bundestag zu Recht darauf geachtet habe, dass für
Industrie und Gewerbe gegenüber den umzusetzenden EU-Richtlinien keine
Verschärfungen vorgenommen werden, sei dieses völlig unverständlich für den
Bereich der Landwirtschaft geschehen. Hierdurch drohten dem Agrarsektor, der im
starken Wettbewerb zu den EU-Partnerstaaten, insbesondere zu den benachbarten
Niederlanden steht - nicht zu verantwortende Nachteile. Würde das Gesetz in dieser
Form in Kraft treten, träfe dieses die im Vergleich kleinstrukturierte
Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ganz außerordentlich, so Möllers.

Von zentraler Bedeutung sei hierbei die im Bundestag beschlossene allgemeine
Vorprüfung von Betrieben mit mehr als 50 Großvieheinheiten und mehr als 2
Großvieheinheiten je Hektar der genutzten Fläche. 'Dass selbst kleine bäuerliche
Familienbetriebe damit einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
unterworfen werden sollen, ist nicht akzeptabel, zumal die
Umweltverträglichkeitsprüfung im gewerblichen Bereich weitgehend nur industrielle
Betriebe erfasst', so Möllers wörtlich. Es dürfe nicht dazu kommen, dass in
Nordrhein-Westfalen selbst kleine, flächenarme Bauernhöfe aufwendigen Prüfungen
unterzogen würden, obwohl in den neuen Bundesländern Betriebe mit fünffacher
Viehzahl nicht betroffen sind.

Der Vermittlungsausschuss wird am 20. Juni zu einer ersten Sitzung zusammentreten.
Angestrebt wird der Abschluss des Vermittlungsverfahrens vor der Sommerpause.


 


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