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@grar.de Aktuell - 29.05.2001

Brandenburg: Neue Förderrichtlinie zum Schutz des Waldes


Potsdam (agrar.de) - Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium hat
nach einer eigenen Meldung die neue Förderrichtlinie aus der 'Gemeinschaftsaufgabe
zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' in Kraft gesetzt. Ziel
ist die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Schutz-, Erholungs- und
Nutzfunktionen des Waldes sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und
Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft.

Diese vom Bund und von der EU mitfinanzierte Richtlinie ist bis Ende 2002 gültig
und wendet sich an private und kommunale Waldbesitzer im Land Brandenburg. Mit 18
Mio. DM jährlich werden vor allem der Umbau der Nadelholzreinbestände in stabile
Mischwälder sowie die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse gefördert. Des
weiteren stehen Mittel für den forstlichen Wegebau und für Maßnahmen aufgrund
neuartiger Waldschäden zur Verfügung.

Bewilligungsbehörde ist das Amt für Forstwirtschaft, in dessen
Zuständigkeitsbereich sich der zu fördernde Waldbesitz befindet. Anträge sind bei
der zuständigen Oberförsterei formgebunden bis zum 30. September eines Jahres
einzureichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als
Festbetrags- bzw. Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Links zum Thema Wald und Forst,
Links zum Thema Förderung.

 


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