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@grar.de Aktuell - 28.05.2001

Naturschutzgesetz: Landwirtschaft fordert mehr Kooperation


Berlin (agrar.de) - Die Land- und Forstwirtschaft übt harte Kritik an der
geplanten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die am Mittwoch voraussichtlich
im Bundeskabinett verabschiedet wird. Vor Journalisten erläuterten der
Vorsitzenden des Umweltausschusses des Deutschen Bauernverbandes (DBV),
Präsident Gerd Hockenberger, und DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born beim
DBV-Symposium 'Naturschutz und Landwirtschaft' heute in Berlin ihre Hauptkritik:
Auf die praktischen Erfahrungen der Landwirte im Natur- und Umweltschutz werde zu
wenig zurückgegriffen und der Vertragsnaturschutz durch Verlagerung in das
Ordnungsrecht ausgehebelt. Der staatliche Naturschutz setze zu stark auf
Schutzgebiete und zu wenig auf die Zusammenarbeit mit Land- und Forstwirten.

Gerd Hockenberger erklärte, die Land- und Forstwirte seien auch in Zukunft bereit,
ihren Beitrag zum Naturschutz zu leisten. Sie seien sich der gesellschaftlichen
Anforderungen an die Bauern sehr wohl bewusst. Und sie seien selbstbewußt genug zu
sagen, dass die Kulturlandschaft mit ihrer großen Arten- und Biotopvielfalt über
Jahrhunderte hinweg von ihnen geschaffen wurden. Hockenberger: 'Wir sind auch in
der Lage, diese Vielfalt in Zukunft zu erhalten.'

DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born bemängelte, in der Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes seien keine Strategien für einen wirkungsvollen
Naturschutz in Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft erkennbar. Mit der
Novelle setze das Bundesumweltministerium leider auf Konfrontation statt auf
Kooperation. 'Wir haben konstruktive Vorschläge gemacht, wie zukünftig
Landwirtschaft und Naturschutz erfolgreich und ideologiefrei zusammenarbeiten
können', erklärte Born. Die Vorschläge für eine flexiblere Regelung des Ausgleichs
von Eingriffen in Natur und Landwirtschaft seien vom Bundesumweltministerium aber
nicht ausreichend aufgegriffen worden.

An vier Punkten machte Born die Kritik der Land- und Forstwirte fest: Der
Berufsstand sei sich mit Bundesumweltminister Trittin einig, dass eine Stärkung
des Vertragsnaturschutzes die wirksamste Maßnahme für effizienten Naturschutz sei.
Doch der bisherige Entwurf der Novelle weise in eine andere Richtung. Der
Vertragsnaturschutz werde durch mehr Ordnungsrecht geschwächt. Er verwies auf den
Symposiums-Vortrag des Vorstandsmitgliedes von BUND, Gerhard Kneitz. Dieser
erklärte, die Erfahrungen mit dem Eifelprojekt des Bauernverbandes zeigten die
hohe Bedeutung des Vertragsnaturschutzes
für die Erhaltung artenreicher Kulturlandschaften. Im DBV-Eifelprojekt, das die
Deutsche Bundesstiftung Umwelt als Modellprojekt gefördert hat, wurde unter
anderem die Akzeptanz des freiwilligen Vertragsnaturschutzes durch die Landwirte
untersucht. Insgesamt beteiligen sich über 1.000 Landwirte mit knapp 7.000 Hektar
an den Naturschutzprogrammen. Mit der Verknüpfung von Ökologie und Ökonomie wurden
regionale Vermarktungsansätze initiiert. Die Akzeptanz unter den Landwirten sei
hoch, so Kneitz, lasse sich doch ein Beitrag zur Erhaltung der Pflanzen- und
Tierwelt mit einem Einkommensbeitrag aus dem Betriebszweig 'Naturschutz'
verbinden.

Eine weitere Regelung, die deutlich den Konfrontationskurs mit der Landwirtschaft
zeige, sei der Ausgleich für Leistungen im Naturschutz. Nach Ansicht des
Bundesumweltministeriums soll dieser Ausgleich von den Bundesländern geregelt
werden und nicht mehr die gute fachliche Praxis als unverrückbare Messlatte zum
Maßstab haben. Die Folge wäre, dass der Ausgleich für Leistungen im Naturschutz
zukünftig von der Kassenlage der Bundesländer abhänge. Dies lehnt der Deutsche
Bauernverband ab. Denn eine solche Regelung würde unwillkürlich zu
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Deutschlands führen.

Der Bauernverband bemängelte die Festschreibung von Kriterien der guten fachlichen
Praxis im Naturschutzgesetz. Sie sei falsch, da die gute fachliche Praxis heute sc
hon umfassend in den landwirtschaftlichen Fachgesetzen geregelt sei und eine
umwelt- und naturverträgliche Landbewirtschaftung sicherstelle. Mit der
Festschreibung wären bestehende Agrarumweltprogramme zudem nicht mehr förderfähig
und EU-Mittel würden verloren gehen. Born: 'Dies wäre ein klassisches Eigentor,
will die Bundesregierung mit ihrer neuen Agrarpolitik doch gerade die zweite Säule
der Agrarpolitik stärken.'

Mit der Novelle des Naturschutzgesetzes wolle das Bundesumweltministerium
offensichtlich Masse statt Klasse im Naturschutz erreichen. Mit ihr solle dem
Absolutheitsanspruch des Naturschutzes und dem 'Fläche machen' Vorrang gegeben
werden. Born: 'Naturschutz ist für eine lebenswerte Gesellschaft und auch für
unsere Landwirtschaft so elementar wichtig, dass intelligentere, innovative Wege
gefunden werden müssen.' Die Bauern seien dazu bereit und Dank einer
leistungsfähigen Nahrungsmittelerzeugung und intakter Agrarökosysteme auch in der
Lage.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Geschäftsstelle Berlin, Tel.:
030-31904-239, Fax: 030-31904-431

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