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@grar.de Aktuell - 16.05.2001

VDLUFA fordert differenzierende 'Strategie derzwei Wege'


Mannheim (agrar.de) - Aus dem Beschlussprotokoll der Agrarministerkonferenz am
23.03.2001 geht hervor, dass die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm
und Bioabfällen aus Gründen des Verbraucherschutzes künftig vollständig
untersagt werden soll.

Der Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten
(VDLUFA) e.V., Darmstadt, und die Gütegemeinschaft Bodenverbesserung
e.V., Mannheim, halten diese Initiative für nicht zielführend. Die Ergebnisse
zahlreicher Forschungsprojekte und langjährige praktische Erfahrungen bieten nach
Ansicht der Verbände keine sachlogischen Grundlagen, die ein generelles Verbot
rechtfertigen. Die Verwertung geeigneter Bioabfälle und Klärschlämme könne in der
Landwirtschaft bei Einhaltung von aktuellen 'Regeln guter fachlicher Praxis'
nachweisliche Nutzwirkungen und Einsparpotenziale erbringen. Die Risiken seien
unter diesen Bedingungen nachhaltiger Anwendung gering und kalkulierbar und
ermöglichten nach Stand des Wissens auch einen optimalen Verbraucherschutz.

Die Verbände meinen, ein Verwertungsverbot würde sinnvolle und funktionierende
Kreisläufe ohne fachliche Notwendigkeit unterbrechen und die gebotene
Ressourcenschonung von Wertstoffen unterbinden. Eine solche Entwicklung wäre ein
deutlicher Rückschritt für die geordnete und ökologisch sinnvolle
Kreislaufwirtschaft in der Bundesrepublik. Zudem sei nicht gesichert, dass die
generelle Verbrennung von Bioabfällen in der energetischen und ökologischen
Gesamtbilanz durchweg Vorteile gegenüber der stofflichen Verwertung erbringe. Auch
die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Betriebe und Landwirte würden
erheblich sein.

Die VDLUFA und die Gütegemeinschaft Bodenverbesserung plädieren deshalb für eine
differenzierende 'Strategie der zwei Wege', d.h. landwirtschaftliche Verwertung
und/oder Verbrennung in Abhängigkeit von der Qualität der Bioabfälle und den
regionalen Bedingungen. Sie entspreche den praktischen Erfordernissen nach ihrer
Kenntnis besser als eine
alleinige Festlegung auf die Verbrennung.

Information: LUFA Augustenberg, Dr. Rainer Kluge, Tel. 0721-9468170.
Gütegemeinschaft Bodenverbesserung, Mannheim, Dr. H.Th.Propfe, Tel. 0621-895061

 


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