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@grar.de Aktuell - 09.05.2001

AbL fordert Freibetragsgrenze bei der Modulation


Berlin (agrar.de) - 'Die nächsten Wochen werden zu einer Nagelprobe um die
Neuorientierung der Agrarpolitik. Die Weichen müssen jetzt deutlich auf mehr
soziale Gerechtigkeit und Umwelt gestellt werden, um glaubhaft für die
Landwirtschaft und für die Gesellschaft eine Neuorientierung einzuleiten,' so die
Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(AbL) Maria Heubuch aus Leutkirch (Allgäu) und Friedrich-Wilhelm Graefe
zu Baringdorf aus Spenge (Westfalen), im Vorfeld der in Kürze von Ministerin
Künast angekündigten Entscheidungen.

Als sehr wichtigen Baustein einer sinnvollen Agrarwende beurteilt die AbL die
Ausgestaltung der Modulation, d.h. die Möglichkeit der differenzierten
Prämienkürzung und Umverteilung zu Gunsten von Agrarumweltmaßnahmen. Die AGENDA
2000 sieht die Modulation gesetzlich vor, stellt aber die Umsetzung in das
Belieben der EU-Mitgliedstaaten. Ex-Agrarminister Funke, die Spitze des
Bauernverbandes sowie einzelne Länderregierungen hatten die Umsetzung blockiert,
weil sie die Vorteile für rationalisierte Großbetriebe erhalten wollen.

'Der EU-Rechnungshof hat festgestellt, dass bei der bisherigen Prämienregelung
ohne die Modulation 80 Prozent der Prämien an 20 Prozent der Betriebe geht und 4
Prozent der Marktfruchtbetriebe allein 40 Prozent der Prämien erhalten. Auf
Arbeitskräfte bezogen heißt das: Rationalisierte Großbetriebe erhalten umgerechnet
bis zu 150.000 DM pro Arbeitskraft/Jahr, kleine und mittlere Höfe bekommen
lediglich 10 – 15.000 DM pro Arbeitskraft/Jahr,' so Graefe zu Baringdorf. 'Bei
Ministerin Künast steht die Modulation erfreulicherweise wieder ganz oben auf der
agrarpolitischen Tagesordnung – entscheidend ist jetzt die praktische
Durchführung', so die AbL–Vorsitzenden.

Die AbL schlägt vor, allen landwirtschaftlichen Betrieben eine Freibetragsgrenze
(z.B. bis 30.000 DM Prämiensumme keine Kürzung) zu gewähren und oberhalb dieser
Freibetragsgrenze Kürzungen vorzunehmen. Bei einer linearen Kürzung – wie aktuell
vom Berliner Ministerium und einigen Länderregierungen angedacht – wird die
soziale Ungleichheit fortgeschrieben, zu Lasten der kleinen und mittleren
Betriebe. Eine lineare Kürzung ist zudem rechtlich nicht gedeckt, weil die
EU-Verordnung die Modulation und dabei die Differenzierung der Zahlungen verlangt.

'Die von der AbL vorgeschlagene Freibetragsgrenze hat nichts mit Neidkomplexen,
mit Ost-West-Auseinandersetzungen und mit Großbetriebe 'plattmachen' zu tun, wie
uns das Reformgegner unterstellen. Der Vorschlag soll ein Stück weit soziale
Ungerechtigkeit beseitigen und die Übersubventionierung rationalisierter
Großbetriebe beenden', so Maria Heubuch.

Bei den Tierprämien stimmt die AbL dem Krisenplan von EU-Agrarkommissar Fischler
zu, die Prämiengrenze bei 90 Rindern wieder obligatorisch zu machen und die
Prämienzahlungen an die im Betrieb geleistete Arbeit zu binden. Die AbL
befürwortet den Vorschlag des Agrarausschusses im Europäischen Parlament,
Betrieben mit einem bislang höheren Prämienanspruch auf Antrag zu erlauben, die
Hälfte ihrer sozialersicherungspflichtigen Lohnkosten als Bemessungsgrenze in
Ansatz zu bringen, um die Prämienkürzungen abzumildern. Dies begünstigt Betriebe
mit tiergerechter und umweltschonender Haltung.

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