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@grar.de Aktuell - 09.05.2001

DBV fordert Stärkung der einzelbetrieblichen Förderung


Bonn (agrar.de) - In seiner Stellungnahme zur Reform der Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) hat sich das Präsidium des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) für eine Förderung ausgesprochen, die allen land-
und forstwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland Markt- und Einkommenschancen
eröffnet. 'Der Deutsche Bauernverband unterstützt jede Reform der
Agrarstrukturpolitik, die den Markt- und Wettbewerbsverhältnissen der deutschen
Landwirtschaft Rechnung trägt und gleichzeitig die hohen Standards im
Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz nachhaltig sichert', heißt es in der
Erklärung.

Die Reform der Gemeinschaftsaufgabe sollte nach Meinung des DBV-Präsidiums mehrere
Ziele erreichen: So sollten landwirtschaftliche Unternehmen gezielt in die Lage
versetzt werden, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten und sich an
geänderte Verbraucherwünsche unter Berücksichtigung von Umwelt- und
Tierschutzzielen anzupassen. Auch in Zukunft müsse eine flächendeckenden
Landbewirtschaftung sichergestellt werden. Die Erschließung neuer
Einkommensquellen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum sollte unterstützt
werden. Damit diese vielseitigen Aufgaben erfolgreich wahrgenommen werden können,
müssen nach Ansicht des DBV die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe deutlich
angehoben werden. Mit dem bisherigen Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung
von 1,7 Milliarden D-Mark Bundesmitteln pro Jahr sei keine sinnvolle Reform der
Agrarstrukturpolitik mehr möglich, kritisierte das DBV-Präsidium.

Für den DBV ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen
Betriebe von herausragender Bedeutung. Deshalb sei die einzelbetriebliche
Förderung unverzichtbar, heißt es in der Erklärung. Sie müsse für konventionelle
Betriebe wie für Betriebe des ökologischen Landbaues unter gleichen Bedingungen
erfolgen. Alle Produktionsformen müsse sich in dem vom nationalen und
internationalen Wettbewerb geprägten Markt durchsetzen und die Umwelt- und
Verbraucherschutzziele gleichermaßen erfüllen. Der DBV fordert deshalb, dass im
Mittelpunkt der künftigen einzelbetrieblichen Investitionsförderung ein
allgemeiner zinsgünstiger Agrarkredit mit geringem bürokratischen Aufwand steht.
Für Junglandwirte und für Landwirte in den von der Natur benachteiligten Gebieten
müssten die durch die EU vorgegebenen Fördermöglichkeiten voll ausgeschöpft
werden.

Bei den Ökobetrieben sollte das Förderschwergewicht auf einem aktiven Marketing,
verbesserten Vermarktungsstrukturen und einer aktiven Markenpolitik liegen,
fordert der DBV. Einen bestimmten Flächenanteil des ökologischen Landbaues als
politisches Ziel zu formulieren, sei hingegen der falsche Weg. Die vorgesehene
Erhöhung der Flächenprämien für die Umstellung oder die Beibehaltung des
Ökolandbaues müsse mit der Absatzsicherung ökologisch erzeugter Produkte zu
angemessenen Preisen einhergehen.

Der DBV plädiert zudem dafür, die Ausgleichszulagenmittel für benachteiligte
Gebiete wieder aufzustocken, um eine flächendeckende Landbewirtschaftung und eine
attraktive Kulturlandschaft sicherzustellen. In den von der Natur benachteiligten
Gebieten sei die Ausgleichszulage von existenzieller Bedeutung für die dort
wirtschaftenden Betriebe. Ihr Gewinnrückstand ist nach Angaben des Agrarberichtes
der Bundesregierung weiterhin sehr groß. Vehement abgelehnt wird der vorgesehene
Ausschluss von Ackerflächen aus der Ausgleichszulagengewährung.

Der Bauernverband sieht in der Fortentwicklung von Qualitätssicherungssystemen
eine gute Möglichkeit, dem Verbraucher zusätzliche Sicherheit und Transparenz in
der Nahrungs-mittelerzeugung zu geben. Gefördert werden sollten solche
flächendeckenden durchgängigen und praxisgerechten Qualitätssicherungssysteme über
alle Stufen der Lebensmittelerzeugung hinweg unter dem Motto 'gläserne Produktion'
durch die Gemeinschaftsaufgabe.

Zusätzliche öffentliche Leistungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der
Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten oder dem Ausbau der
Agrarumweltförderung, verlangen nach DBV-Meinung eine zusätzliche verlässliche
Finanzausstattung. Ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sei die Aufnahme
des FFH-Ausgleichs in das Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe nicht
hinnehmbar.

Links zum Thema Agrarförderung.

 


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