Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 04.05.2001

MKS: Weitere Erleichterungen bei MKS-Schutzverordnung


Bonn (agrar.de) - Am 4. Mai 2001 ist die zweite Änderung der 3.
MKS-Schutzverordnung in Kraft getreten. Damit werden weitere Erleichterungen für
den Viehverkehr möglich, aud die der Zentralverband der Deutschen
Schweineproduktion (ZDS) hinweist:

- Schlachttiertransporte sind für alle Tierarten, die im gesamten Bundesgebiet
unmittelbar oder über eine Sammelstelle transportiert werden, ohne Beschränkungen
erlaubt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

- Der Transport von Tieren (Zucht, Nutz, Schlachttiere) innerhalb des
Regierungsbezirks bzw. des Bundeslandes ist ebenfalls ohne Genehmigung möglich.
Das heißt, daß in diesem Gebiet auch das Sammeln von Tieren erlaubt ist. Die
Residenz- und Kontaktzeiten von 20 bzw. 10 Tagen gelten hier nicht.

- Der direkte Transport von Rindern und Schweinen von einem Betrieb in einen
anderen Betrieb (über Regierungsbezirks- bzw. Landesgrenzen hinweg) muß vor dem
Transport der zuständigen Behörde am Absendeort angezeigt werden. Bei dauerhaften
Vertragsverbindungen zwischen zwei Betrieben kann hierfür eine bis zum 18. Mai
2001 befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

- Für den Transport von Schafen und Ziegen ist eine Transportgenehmigung von der
für den Absendeort zuständigen Behörde im Einvernehmen mit der für den
Bestimmungsbetrieb zuständigen Behörde erforderlich. Die Residenz- und
Kontaktzeiten müssen eingehalten werden. Die Tiere dürfen direkt oder über eine
Sammelstelle in einen anderen Bestand verbracht werden.

- Das Gleiche gilt für den Transport von Tieren zu einem Sammelpunkt, um eine auf
einem bestimmten Weidegebiet zu haltende Wanderherde zusammenzustellen.

- Rinder und Schweine dürfen unmittelbar oder über eine Sammelstelle in bis zu 10
Bestimmungsbetriebe verbracht werden, wenn die für den Absendeort zuständige
Behörde dies genehmigt hat.

Information: Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion, Adenauerallee 174,
53113 Bonn, Tel.: 0228-9144740, Fax: 0228-9144745, E-Mail.

Links zum Thema Tiergesundheit.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de