Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 03.05.2001

Arbeitsämter decken illegale Beschäftigung in Schlachthöfen auf


Nürnberg (agrar.de) - In der letzten Woche haben die Arbeitsämter und
Hauptzollämter eine bundesweite Schwerpunktprüfung in Schlachthöfen und anderen
Fleisch verarbeitenden Betrieben durchgeführt. Damit sollen in Betrieben, die
vielfach von der BSE-Krise stark betroffen sind, legale Beschäftigungsverhältnisse
stabilisiert und Arbeitsplätze gesichert werden. Nach den bisher vorliegenden
Ergebnissen der Bundesanstalt für Arbeit haben die Ermittler bei dieser
Aktion zahlreiche Verstöße gegen geltende Bestimmungen aufgedeckt.

Fast 1.200 Arbeitgeber und mehr als 19.000 Arbeitnehmer wurden überprüft, 16.000
Geschäftsunterlagen wurden eingesehen. Dabei ergaben sich in über 1.500 Fällen
Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße, weitere Ermittlungen zur endgültigen Klärung
sind erforderlich.

Mehr als 200 Arbeitgeber werden verdächtigt, über 400 Arbeitnehmer ohne die
erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt zu haben. Hier drohen Geldbußen bis
zu 500.000 DM oder Strafanzeigen. Die ausländischen Arbeitnehmer müssen mit
Geldbußen bis zu 10.000 DM rechnen. In einem gravierenden Einzelfall erhielten 62
osteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer statt der vereinbarten 13,50 DM über ein
Jahr hinweg lediglich 5,75 DM Stundenlohn ausbezahlt.

In fast 100 Fällen wird wegen des Verdachts des unerlaubten Ver- bzw. Entleihs von
Arbeitnehmern ermittelt, in 500 Fällen wird überprüft, ob Sozialleistungen zu
Unrecht bezogen wurden. Neben der Verpflichtung, dem Arbeitsamt etwaige zu Unrecht
erhaltene Leistungen zurück zu zahlen, drohen auch hier empfindliche Geldbußen
oder Strafverfahren wegen Betruges. Verstößen gegen die Meldepflichten zur
Sozialversicherung und Mitführungspflichten muss in 340 Fällen noch weiter
nachgegangen werden.

Als erfreulich bewertet die Bundesanstalt, dass eine große Zahl überprüfter Firmen
die Kontrolltätigkeit der Arbeitsämter und Hauptzollämter ausdrücklich begrüßt, da
sie ein wirksames Mittel zur Eindämmung rechtswidriger wettbewerbsverzerrender
Verhaltensweisen darstellt.

Information: Bundesanstalt für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478
Nürnberg, Tel.: 0911-179-0, Fax: 0911-179-2123

Links zum Thema Arbeitsmarkt.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de