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@grar.de Aktuell - 17.04.2001

BFAV: Bei Tiermehlverbrennung Bedingungen einhalten


Berlin (agrar.de) - Nach Auffassung der Bundesforschungsanstalt für
Viruskrankheiten der Tiere (BFAV)ist die Verbrennung von Tiermehl sicher,
wenn mindestens die für Müllverbrennungsanlagen geltende Mindesttemperatur von 850
Grad Celsius, die Verweilzeit von mindestens zwei Sekunden, der
Mindestvolumengehalt von 6 Prozent Sauerstoff sowie die Emissionsgrenzwerte und
die ergänzenden Schutzmaßnahmen für Staub erfüllt sind. Im Staub und in der
Schlacke dürften keine Proteine mehr nachweisbar sein, heißt es in der Antwort der
Bundesregierung (14/5849) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Bei einer Gesamtkapazität aller Müllverbrennungsanlagen von etwa 14 Millionen
Tonnen Abfall pro Jahr könnten bei einer Mitverbrennung von 5 Prozent Tiermehl
etwa 700.000 Tonnen Tiermehl jährlich verbrannt werden.
Sonderabfallverbrennungsanlagen hätten derzeit freie Kapazitäten von rund 40.000
Tonnen jährlich für die Annahme von Tiermehl. In Kohlekraftwerken könnten rund
300.000 Tonnen Tiermehl mitverbrannt werden.

Aus der Zementindustrie würden verfügbare Behandlungskapazitäten für die
Verbrennung von Tiermehl von 300.000 bis 400.000 Tonnen pro Jahr genannt.
Insgesamt sei somit von etwa 1,35 bis 1,45 Millionen Tonnen an
Verbrennungskapazitäten auszugehen, denen eine zu beseitigende Menge an Tiermehl
und Tierfett von derzeit rund 1,1 Millionen Tonnen gegenüberstehe. Zur Verbrennung
von Tiermehl und Tierfetten seien nach derzeitiger Kenntnis vor allem
Hausmüllverbrennungsanlagen, Sonderabfallverbrennungsanlagen, Steinkohlekraftwerke
und Zementwerke geeignet.

Hinweise zu den Anforderungen an Emissionen, Rückstände und Produkte sowie
Verweise auf arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen enthalte der Bericht über
'technische Anforderungen und allgemeine Empfehlungen für die Entsorgung von
Tiermehl und Tierfett in Verbrennungsanlagen', der Behörden, Anlagenbetreibern
sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe.

Die in Verbrennungsanlagen eingesetzten Tiermehle würden in
Tierkörperbeseitigungsanstalten hergestellt und mit mindestens 850 Grad Celsius
verbrannt. Nach derzeitiger Kenntnis könne daher davon ausgegangen werden, dass
die Eiweiße und damit die Prionen vernichtet werden. Einer Verwendung von
Verbrennungsrückständen als "Bauzuschlagsstoffe" stehe daher nicht entgegen.

Die Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung schließe die Verwendung von
Tierfett als Grundstoff für die Biodieselproduktion nicht aus, heißt es in der
Antwort weiter. Allerdings sollte Tierfett, das aus Risikomaterial von
Wiederkäuern hergestellt worden sei, nicht für die Biodieselproduktion verwendet
werden.

Tiermehle und Tierfette, die in Tierkörperbeseitigungsanstalten und
Spezialbetrieben hergestellt würden, könnten nicht mehr als Bestandteile von
Futtermitteln verkauft werden, so die Regierung. Dies führe zu Erlösausfällen und
Entsorgungskosten von derzeit 750 DM pro Tonne.

Die Regierung teilt ferner mit, im Entwurf der Biomasse-Verordnung (Biomasse V)
sei vorgesehen, Energieträger pflanzlichen und tierischen Ursprungs als Biomasse
zuzulassen als Voraussetzung für die Vergütung des erzeugten Stroms nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit würden auch Schlachtabfälle und daraus
gewonnene Produkte erfasst, auch Tiermehle und -fette. Ausgenommen seien
Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die in
Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden müssen. Insgesamt würden mit
dieser Regelung neue Möglichkeiten für innovative Verfahren zur breiteren Nutzung
von Biomasse auch tierischen Ursprungs eröffnet.

Der saarländische Umwelt-Staatssekretär Rainer Grün hatte am 12.04. die Saar
Energie GmbH per Telefax aufgefordert, die Mitverbrennung von Tiermehl im
Kraftwerk Weiher III vorläufig auszusetzen. Anlass dafür waren Probleme, die nach
Meinung des Umweltministerium bei der Mitverbrennung von Tiermehl im Kraftwerk
aufgetreten sind.

Tiermehlverbrennung in thermischen Anlagen und die Biomasseverordnung werden auch
im Rahmen des 13. Kasseler Abfallforums vom 24. bis 26. April
thematisiert werden.

 


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