Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 07.04.2001

MKS gefährdet Biotopverbund in Deutschland


Ansbach (agrar.de) - Bei den Wanderschäfern in Deutschland herrscht der Notstand.
Die Schafherden sollten längst auf dem Weg zu den Sommerweiden sein, aber wegen
der Gefahr der Maul- und Klauenseuche (MKS) dürfen sie im Moment nicht
weiterwandern. Durch die MKS-Schutzverordnung ist es den Schäfern mit ihren Herden
daher unmöglich, die traditionellen Weideplätze aufzusuchen. Neben enormen
wirtschaftlichen Problemen für die Schafhalter hat dies auch unmittelbare negative
Auswirkungen auf die Weideflächen. Bei diesen handelt es sich oftmals um
wertvollste Natur-Biotope. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V.
(DVL), als Dachverband der 130 Landschaftspflegeverbände in Deutschland,
fordert daher Bundesverbraucherministerin Renate Künast zur Auflage eines
gezielten Hilfsprogramms und zu MKS-Schutzimpfungen für Schafherden auf.

Auf einem Zehntel der Fläche Deutschlands soll ein Biotopverbund aufgebaut
werden – das sieht die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das Gesetz zielt
unter anderem auf eine natur- und umweltverträglichere Landwirtschaft. Doch ob
diejenigen, die bereits jetzt einen Grossteil höchst wertvoller Kulturlandschaften
im Sinne des Naturschutzes bewirtschaften, die Reform noch erleben werden, steht
in den Sternen, so Wolfram Güthler, Geschäftsführer des DVL. Durch die
MKS-Schutzmassnahmen sind insbesondere traditionell naturnah wirtschaftende
Hüteschafbetriebe betroffen. Diese haben in der Vergangenheit zu einem
wesentlichen Teil zum Erhalt wertvoller Biotope, wie z.B. den Wacholderheiden der
Lüneburger Heide, den Trockenrasen der Schwäbischen Alb aber auch von feuchten
Mooren und Niedermooren Norddeutschlands beigetragen.

In der Vergangenheit wurden von den Bundesländern enorme Investitionen in den
Aufbau von Beweidungssystemen für diese gefährdeten Biotope und in einen
großflächigen Biotopverbund durch die Hüteschäferei gesteckt. Über
Agrarumweltprogramme wurden die Schäfereibetriebe in den Naturschutz eingebunden.
Diese Programme stellen ein wesentliches wirtschaftliches Standbein für viele
Betriebe dar. In der Regel legen exakte Beweidungspläne Zeitpunkt, Häufigkeit und
Dauer der Beweidung fest, um für den Naturhaushalt optimale Ergebnisse zu
erzielen.

Solange die MKS-Schutzverordnung greift, ist nun aber eine Beweidung dieser
Flächen weitgehend unmöglich. Die Schäfer müssten ihre Tiere per Viehtransporter
zu den Flächen bringen. Diese teuren Transporte werden aber nicht durch die
Programme abgedeckt. Daher sehen sich viele Schäfereibetriebe nicht in der Lage,
die vertraglichen Auflagen der Agrarumweltprogramme zu erfüllen. Die aus
Naturschutzsicht gewünschte Beweidung kann folglich nicht im erforderlichen Umfang
und auch nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Die Zahlungen aus diesen
Programmen an die Schäfer sind gefährdet.

Die Schäfer sind darüber hinaus im Moment gezwungen, Futter teuer zuzukaufen. Dies
trifft vor allem Wanderschäfer ohne eigene Futtervorräte und ohne eigenen Stall.
Um den Futterbedarf zu reduzieren wurde die Beweidung von landwirtschaftlichen
Stilllegungsflächen im Zuge der MKS-Krise vorübergehend zugelassen, um die
Futterbeschaffungskosten für Schafhalter zu minimieren. Die diesbezügliche von
EU-Kommissar Franz Fischler erlassene Verordnung (EG) Nr. 575/2001 vom 23. März
2001 sollte nach Ansicht des DVL umgehend von den zuständigen Ländern umgesetzt
werden.

In einem Schreiben an Ministerin Künast fordert der DVL die Umsetzung eines
5-Punkte-Maßnahmenkonzeptes:

1. Den Schäfereibetrieben dürfen keine Nachteile daraus entstehen, dass sie u.U.
Auflagen aus Agrarumweltprogrammen auf grund der MKS-Vorsorgemaßnahmen nicht
erfüllen können. Für Schäfereibetriebe müssen daher die Auflagen der
Veterinärbehörden als höhere Gewalt angesehen werden.

2. Angesichts der zentralen Bedeutung der Hüteschäferei für den Biotopverbund wird
die Auflage eines gezielten Hilfsprogramms (z.B. zur Beschaffung von Grundfutter)
gefordert, um den Zusammenbruch von im Zuge der MKS-Krise existentiell bedrohten
Betrieben zu verhindern.

3. Eine MKS-Schutzimpfung für Schafherden wird angeregt.

4. Unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung wertvollen genetischen Potentials und der
biologischen Vielfalt wird eine Impfung insbesondere für Bestände gefährdeter
Haustierrassen, wie des Leine-Schafes, der Moorschnucke oder des Rauhwolligen
Pommerschen Landschafs gefordert.

5. Truppenübungsplätze sollen als wichtige Sommerweiden wieder zugänglich gemacht
werden, da auf militärischen Liegenschaften die Schafhaltung einen besonders hohen
ökologischen Wert besitzt.

Information: Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL), Wolfram Güthler,
Geschäftsführer, Eyber Str. 2
91522 Ansbach, Tel.: 0981-9504-247, Fax: 0981-9504-246, E-Mail

Links zum Thema Landschaft und Natur.
Links zum Thema BSE.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de