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@grar.de Aktuell - 07.04.2001

Bundestag verschärft EU-Umweltrichtlinien

DBV sieht Kostenbelastungen ohne Vorteile für den Umweltschutz


Berlin (agrar.de) - Am 5. April 2001 hat der Deutsche Bundestag die Richtlinien
zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zur integrierten Vermeidung und
Verminderung von Umweltverschmutzungen (IVU) abschließend beraten. Die
Entscheidung des Bundestages wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) als
eine nationale Verschärfung des EU Rechts heftig kritisiert. 'Mit den
EU-Richtlinien wurde eine Harmonisierung des EU-Rechts angestrebt, die
Bundesregierung baut jedoch durch Verschärfung der nationalen Gesetze neue
Wettbewerbsverzerrungen auf,' erklärte der Präsident des DBV, Gerd Sonnleitner.
'Wir laufen Gefahr, durch massive hausgemachte Erschwernisse insbesondere für die
deutsche Landwirtschaft von der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa abgekoppelt
zu werden'. Die in dem Artikelgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien festgelegten
pauschalen Grenzen für Großvieheinheiten würden den heutigen Ansprüchen an einen
standortangepassten Umweltschutz nicht gerecht. Sonnleitner appellierte an die
Bundesländer, im Bundesrat keine Verschärfungen des EU-Rechts mitzutragen, sondern
das EU-Recht 1:1 zu übernehmen, um die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen
Raum nicht selbstverschuldet zu gefährden.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinien geht bereits über
die EU-Vorgaben hinaus, zusätzlich verschärft wurde er noch mit einer Reihe von
Änderungsanträgen durch den Umweltauschuss des Bundestages. Der Bundesrat und die
Agrarministerkonferenz der Länder hatten sich hingegen der DBV-Forderung nach
einer 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinien angeschlossen.

Durch den Beschluss des Bundestages muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bereits
ab einem Viehbesatz von mehr als zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar eine sehr
kostenintensive immissionsschutzrechtliche Genehmigung durchführen. Damit werden
auch kleinere Betriebe schon bei geringen Erweiterungsbauten oder bei Neubauten
von Stallanlagen durch unverhältnismäßige Auflagen und Kosten in ihrer
strukturellen Entwicklung behindert. Bereits ein Betrieb mit 35 Kühen und eigener
Nachzucht auf 25 Hektar Grünland ist von den kostenaufwendigen Regelungen
betroffen, stellt der DBV fest. Bereits heute regelt die Düngeverordnung die
Flächenbindung in der Tierhaltung, indem sie eindeutige Höchstmengen für
Wirtschaftsdünger festlegt. Damit wird nach DBV-Ansicht sehr viel spezifischer der
aus Umweltschutzsicht relevante Nährstoffanfall pro Hektar geregelt als durch
pauschale GV-Grenzen.

Information: Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Godesberger Allee 142-148, 53175
Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205, E-Mail

Links zum Thema 'Gesetze und Verordnungen.

 


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