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@grar.de Aktuell - 29.01.2001

DBV: Milchbörse weiterentwickeln


Bonn (agrar.de) - Mit der Entscheidung des
Bundeslandwirtschaftsministeriums, den Handel mit Milchquoten von der
Umsatzsteuer zu befreien, wurde eine Erleichterung für die quotenkaufenden
Milchbauern erreicht. Der Deutsche Bauernverband (DBV) macht darauf
aufmerksam, dass diese Steuerbefreiung nicht nur für den zweiten
Börsentermin am 31. Januar 2001 (unsere Meldung), sondern
rückwirkend auch für den bereits am 30. Oktober 2000 durchgeführten
Börsenhandel gilt sowie für alle folgenden Börsentermine. Damit seien
Einsparungen in einer Größenordnung von 2 bis 3 Millionen DM je Börsentermin
für die aktiven Milcherzeuger erreicht worden.

Weitere Forderungen des Berufsstandes zur Weiterentwicklung der Milchbörse
wurden bisher allerdings nicht in der Zusatzabgabenverordnung
berücksichtigt, so der verband. Der derzeitige Börsenhandel mit Milchquoten
müsse für die aktiven Milcherzeuger effizienter gestaltet werden. Hierzu
gehört unter anderem der Wegfall des Basisabzugs, die Einführung
preisdämpfender Elemente sowie die Schaffung eines künstlichen
Nachfrageüberhangs.

Besonders die Schaffung eines künstlichen Nachfrageüberhangs sei auch aus
den Erfahrungen des ersten Börsentermins dringend geboten. Denn nur so
könne die zum Gleichgewichtspreis angebotene Menge auch vollständig an die
nachfragenden Milcherzeuger weitergegeben werden. Daher sei eine Änderung
der Zusatzabgabenverordnung dringend geboten, betont der DBV.

Links zum Thema Milchquoten + Börsen

 


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