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@grar.de Aktuell - 18.01.2001

Breite Koalition für Agrarwende


Berlin (agrar.de) - Erstmals haben der Deutsche Naturschutzring
(DNR), das AgrarBündnis, die Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die Arbeitsgemeinschaft
Ökologischer Landbau (AGÖL) gemeinsam bei einer Pressekonferenz zur
Eröffnung der Internationalen Grünen Woche in Berlin eine Agrarwende
verlangt.

Der DNR mit seinen 5 Mio. Mitgliedern und die anderen Verbände unterstützen
die Bestrebungen der Bundesregierung für eine umfassende Neuorientierung der
Agrarpolitik. Die Entscheidung der Bundesregierung, den Verbraucherschutz
und den Tierschutz mit der Landwirtschaft eng zu verzahnen und dabei die
Erzeugung gesunder Lebensmittel in den Mittelpunkt der zukünftigen
Agrarpolitik zu rücken, wird sehr begrüßt.

'Wir halten es für richtig, wenn Bundeskanzler Schröder die Notwendigkeit
einer grundlegenden Neuorientierung der Agrarpolitik einfordert und dies
auch von den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen erwartet. Die enge
Verflechtung zwischen der Agrarindustrie, der Führungsspitze des Deutschen
Bauernverbandes und Teilen des Landwirtschaftsministeriums muss aufgebrochen
werden', betonte DNR-Präsident Hubert Weinzierl. Hier liegt eine große
Chance für eine offene gesellschaftliche Diskussion und die Umsetzung einer
anderen Agrarpolitik, aus der die Verbraucher und Bauern gemeinsam als
Gewinner hervorgehen können. 'Wir wollen gemeinsam mit der großen Mehrheit
der Landwirte die Agrarwende schaffen', führte H. Weinzierl weiter aus. Die
BSE-Krise ist eine Wertekrise, die nur überwunden werden kann, wenn der
Umgang mit Natur und Tieren neu überdacht wird und Lebensmittel einen
höheren Stellenwert erhalten. Wird weniger Tiereiweiß verbraucht, kommt dies
allen zu gute.

Nicht nur die landwirtschaftliche Erzeugung selbst, sondern auch der
vorgelagerte Sektor (wie z.B. die Futtermittel-, Dünger- und
Pflanzenschutzindustrie) muss in das kritische Blickfeld rücken. Die
vollständige offene Deklaration der Futtermittel muss selbstverständlich
sein, ebenso die Verwendung von Futtermittelkomponenten gemäß einer
Positivliste. An Futtermittel müssen die selben strengen Anforderungen
gestellt werden wie an Lebensmittel. Der nachgelagerte Sektor trägt
ebenfalls eine Mitverantwortung für die augenblickliche Entwicklung. Das
Verramschen von Lebensmitteln zu Preisen unter den Gestehungskosten muss
aufhören. Hier brauchen wir ein strenges Antidumpinggesetz, das dem
Lebensmittelhandel nicht mehr erlaubt, die Preise für Lebensmittel ins
Uferlose zu drücken und damit für einen enormen Kostendruck in der
Landwirtschaft sorgen.

Die Verbände befürchten, dass die bisherigen BSE-Fälle nur die Spitze des
Eisbergs sind. Auf vielen Höfen geht die Angst vor einem BSE-Fall um. Es
muss deshalb kurzfristig von Seiten der verantwortlichen Politik Sorge
getragen werden, dass kein Betrieb mit einem BSE -Fall vor dem betrieblichen
Aus stehen wird. Eine abgestimmte Entschädigungsregelung zwischen EU, Bund
und Bundesländern ist notwendig. Die gründliche und schnelle Erforschung der
BSE- Ursachen steht auf der Tagesordnung. Der Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, betonte, 'die EU-weite Tötung von Rindern
ist allein marktwirtschaftlich begründet, da ein Überangebot an Rindfleisch
herrscht und das Absinken des Preisniveaus verhindert werden soll. Das hat
nichts mit BSE-Vorbeugung oder einem vorsorgenden Verbraucherschutz zu tun.'

Tierschutz - zentraler Dreh- und Angelpunkt für eine Agrarwende Die
konsequente Umsetzung des Tierschutzes ist ein zentraler Punkt bei der
Umkehr in der Agrarpolitik. Tierschutz ist der Schlüssel für eine
Verbraucher- und umweltfreundliche Landwirtschaft, die für die Zukunft
unverzichtbar ist. Eine einzelbetriebliche Förderung muss mit den Zielen
einer artgerechten Tierhaltung und damit gleichbedeutend mit einem
umfassenden Verbraucherschutz gekoppelt werden.

Hierbei gilt besonders das Projekt 'Neuland - Verein für tiergerechte und
umweltschonende Nutztierhaltung e.V.' als Muster. An diesem Projekt
beteiligen sich neben dem Deutschen Tierschutzbund die Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft, der Bundesverband Verbraucherinitiative, der BUND
und der Bundeskongreß entwicklungspolitischer Aktionsgruppen. Die Motivation
dazu kam aus der ethischen Verpflichtung gegenüber Mensch, Tier und Umwelt.
Damit wurde zudem eine Möglichkeit zum Erhalt bäuerlicher Betriebe eröffnet.
Das Projekt Neuland steht auf drei Säulen: der artgerechten Tierhaltung, der
Wahrung der Verbraucherinteressen und dem Fortbestand der ländlichen
Strukturen.

Eine einzelbetriebliche Förderung muss direkt am Betrieb ansetzen. Vorrang
müssen dabei die Förderungen für eine artgerechte Tierhaltung und die
regionale Vermarktung haben. Hierbei hat das Land Nordrhein-Westfalen
bereits ein Länderprogramm aufgelegt, dass genau diesen Erfordernissen
entspricht. Ein bundesweites Programm für Erzeugergemeinschaften, die eine
tiergerechte und umweltschonende Haltung auf freiwilliger Basis mit den
strengen Richtlinien (u.a. Flächenbindung, Auslauf, verhaltene Mast,
Strohhaltung, keine antibiotischen Masthilfsstoffe, keine Gentechnik)
anpacken wollen, ist von der Bundesregierung endlich bundesweit zu
unterstützen. Das alles sind die Grundlagen, die heute auch zu den zentralen
Anliegen einer Agrarwende gehören. Bisher wurde z.B. die bundesweite
Förderung des Projektes Neuland von der Bundesregierung abgelehnt.

Tierquälerische Transporte und tierquälerische Haltungsformen müssen
grundsätzlich unterbunden werden. Daher muss der gesetzliche Rahmen für die
Sicherstellung artgerechter Tierhaltung, Transport und Schlachtung so
gesteckt werden, dass niemand mehr Preispolitik und Marktmacht zu Lasten von
Mensch und Tier durchsetzen kann. Das Feilschen um Zentimeter bei
Haltungssystemen muss dabei von durchgreifenden Änderungen abgelöst werden.
Damit könnte auch ein großer Teil der konventionell wirtschaftenden,
fleischerzeugenden Betriebe in die Lage versetzt werden, große Schritte in
eine tiergerechte Haltung zu gehen.

'Die strukturelle Tierquälerei in den Agrarfabriken ist der eigentliche
Verursacher für die Krise in der Landwirtschaft. Wer Verbraucher und Umwelt
wirksam schützen will, muss deshalb beim Tierschutz beginnen', fasste
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die
tierschützerischen Erfordernisse an eine Agrarwende zusammen.

Bei der gemeinsamen Pressekonferenz wurde auch der Kritische Agrarbericht
2001 von den Herausgebern AgrarBündnis und der Universität Kassel der
Öffentlichkeit präsentiert. 'Wenn heute eine andere Form der Agrarpolitik
und eine bessere Verständigung zwischen Landwirtschaft, Verbrauchern,
Umweltschützern, Tierschützern und Entwicklungspolitik gefordert wird, dann
können wir selbstbewusst sagen: Im AgrarBündnis - und insbesondere mit der
jährlichen Herausgabe des Kritischen Agrarberichtes - haben diese Gruppen
schon seit über 10 Jahren gemeinsam neue Perspektiven entwickelt, meinte
Prof. Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND, als Vertreter des
AgrarBündnisses. Die Kooperation mit der AG ländliche Entwicklung der
Universität Kassel hat dafür gesorgt, dass aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse kontinuierlich in diese Konzeptionen eingeflossen sind. Der
kritische Agrarbericht ist beim ABL-Verlag, Marienfelderstr. 14, 33378 Rheda
ISBN 3-930 413-19-1, Tel.: 05242-48185, Fax: 05242-47838 erhältlich.

Eine Neuorientierung der Agrarpolitik muss die große Mehrheit der
bäuerlichen Betriebe im Blick haben. Agrarindustrielle Betriebe, die es auch
in Deutschland gibt, z.B. mit 23.000 Mastrindern oder 12.000 Schweinen oder
1 Millionen Legehennen je Betrieb - müssen wie Gewerbebetriebe behandelt
werden. Subventionen für diese Betriebe müssen drastisch reduziert werden.

'Wenn 20 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe 80 Prozent der
Subventionen erhalten, ist diese Subventionspolitik insgesamt sozial ein
Skandal und zudem ökologisch schädlich, sie muss dringend geändert werden',
sagte Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf von der AbL. Die bäuerlichen
Betriebe müssen agrarpolitische Rahmenbedingungen erhalten, die eine umwelt-
und tiergerechte Landwirtschaft kostendeckend ermöglichen und eine
Ökologisierung der gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung verwirklichen.

Auswirkungen der bisherigen Agrarpolitik

Enormer Preisdruck durch Erzeugerpreissenkungen hat zu der jetzt beklagten
Intensivierung und zur Arbeitsplatzvernichtung in der Landwirtschaft
geführt. Über 100.000 landwirtschaftliche Betriebe mussten in den letzten 10
Jahren für immer die Hoftür in Deutschland schließen.

Die Beseitigung und Beeinträchtigung naturnaher und natürlicher Biotope und
Landschaftselemente wie Feuchtwiesen, Hekken, Feldraine, Bäche und Weiher
gefährdet die wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Die Ausräumung von
Landschaften beeinträchtigt auch ihren Erholungswert. Überdüngungen belasten
in einigen Regionen Oberflächengewässer und Grundwasser. Bodenverdichtungen
begünstigen Erosionen und damit den Abbau der Humusschicht. Der Einsatz von
Herbiziden führt zu großen ökologischen Schäden und in Form von
Krebserkrankungen auch zu gesundheitlichen Belastungen. Die bodenunabhängige
Tierhaltung verursacht - abgesehen von Tierschutzaspekten - Probleme bei der
Abfallbeseitigung und bei Emissionen (Methan).

Kurzfristige Maßnahmen

1. Verknüpfung der EU-Ausgleichszahlungen mit Tierschutz- und
Umweltkriterien

Die Tier- und Flächenprämien der EU müssen stärker mit der Tierschutz- und
Umweltpolitik verknüpft werden. Ausgleichszahlungen sollten künftig nur
gewährt werden, wenn bestimmte Umweltstandards eingehalten werden. Die im
EU-Recht dazu verankerten Möglichkeiten des sog. 'cross compliance' sollten
auch in Deutschland Anwendung finden. Dafür sollte der Begriff der 'guten
fachlichen Praxis' (Hintergrund) in den Fachgesetzen konkretisiert
und zusätzlich in den entsprechenden Verordnungen zur landwirtschaftlichen
Tierhaltung und im Bundesnaturschutzgesetz definiert werden.

2. Degressive Ausgestaltung der EU-Ausgleichszahlungen

Die Flächen- und Tierprämien der EU müssen sich auch an sozialen Kriterien
messen lassen, indem z.B. die Zahl der Arbeitskräfte berücksichtigt wird.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen sollte die Leistungsfähigkeit der Betriebe
berücksichtigen. Es ist geboten, auch in Deutschland von der im EU-Recht
festgelegten Möglichkeit der degressiven Ausgestaltung der Zahlungen
Gebrauch zu machen (sog. Modulation). Die auf diese Weise frei werdenden
Mittel werden unter anderem den Landwirten für eine nachhaltige ländliche
Entwicklung zu gute kommen.

3. Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes'

Die Gemeinschaftsaufgabe muss nach dem Vorbild EU-Verordnung 'Ländlicher
Raum' weiterentwickelt werden. Agrarstrukturfragen sollen konsequent mit den
Agrarumweltbelangen verknüpft werden. Die Aufnahme der markt- und
standortangepassten Landbewirtschaftung in das Gemeinschaftsaufgabengesetz
1993 war ein erster Einstieg. Die Fördermöglichkeiten der
Grünlandextensivierung und des Öko-Landbaus sind auf große Resonanz
gestoßen. Dieser Förderrahmen muss konsequent weiter ausgebaut werden.
Möglichkeiten gibt es in folgenden Bereichen:

Stärkung des ökologischen Landbaus

'Erstmals ist mit 10 Prozent Öko-Landbau bis zum Jahr 2005 ein klares Ziel
vorgegeben', sagte Dr. Klaus-Peter Wilbois, Geschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau. 'Damit dieses Ziel erreicht wird,
müssen jedoch Taten folgen, politische Absichtserklärungen reichen da
nicht'. Er fordert unter anderem eine verbesserte einzelbetriebliche
Förderung z.B. durch Beihilfen beim Bau artgerechter Ställe, im Umfang der
zukünftigen Bedeutung des Ökologischen Landbaus angemessene praxisnahe
Forschung zur Weiterentwicklung des Ökologischen Landbaus, verstärkte
Unterstützung der Vermarktung von Öko-Produkten beispielswesie durch eine
breit angelegte Aufklärungs- und Imagekampagne für Öko-Produkte sowie
gemeinsame Anstrengungen aller Akteure zum Durchbruch des Öko-Prüfzeichens.
Falls die Umsetzung gelingt, ist laut Wilbois bei 10 Prozent Öko-Landbau
jedoch nur ein Etappenziel erreicht, denn 'Öko-Landbau ist keine Nische,
sondern als Alternative das Leitbild einer zukunftsgerichteten
Agrarpolitik'. Neben der Stärkung des ökologischen Landbaus sind Maßnahmen
zu treffen, die tiergerecht wirtschaftende Betriebe stärken.

Gewährung eines FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Ausgleichs

FFH- und Vogelschutzrichtlinie schreiben die Schaffung eines Netzes von
Schutzgebieten mit europaweiter und damit auch bundesweiter Bedeutung vor.
FFH-Ausgleichszahlungen sollen rasch in die Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen
werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum rechtlich bedingte
Standortnachteile anders behandelt werden als naturbedingte
Wirtschaftserschwernisse. Für letztgenannte wird seit über 20 Jahren die
Ausgleichszulage gewährt.

Stärkung des Vertragsnaturschutzes

Ein bundesweiter Biotopverbund von mindestens 10 Prozent der Fläche lässt
sich besser erreichen, wenn gleichzeitig der Vertragsnaturschutz im Rahmen
der Gemeinschaftsaufgabe ausgebaut wird.

Einzelbetriebliche Förderung

Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung sind Aspekte der
Wettbewerbsverbesserung (z.B. Kostensenkung und Rationalisierung) stärker
als bisher mit den Zielen artgerechte Tierhaltung und Verbraucherschutz
sowie mit einer umweltschonenden und nachhaltigen Landbewirtschaftung zu
verknüpfen. Hierbei sind insbesondere eine stärkere Flächenbindung und eine
bevorzugte Förderung besonders artgerechter Haltungsverfahren notwendig.

Regionale Vermarktung

Die regionale Vermarktung reduziert die Transportwege, stärkt regionale
Wirtschaftskreisläufe, erleichtert die Versorgung mit Frischprodukten und
verbessert die Transparenz für den Verbraucher. Sie muss nach Auffassung von
Josef Göppel vom Deutschen Verband für Landschaftspflege verstärkt gefördert
werden.

Zur Bewältigung der neuen Herausforderungen ist es erforderlich, den
Bundesfinanzplafonds bei der Gemeinschaftsaufgabe von 1,7 auf 2,0 Mrd. DM
pro Jahr anzuheben.

Mittelfristige Maßnahmen

Bei der erforderlichen Reform der EU-Agrarpolitik sollen die Kriterien
Arbeit, Tiersschutz und Umwelt die maßgeblichen Parameter der Agrarförderung
sein. Hier muss Deutschland zusammen mit Frankreich eine Vorreiterrolle
einnehmen.

Im Hinblick auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Landbewirtschaftung
müssen die Ausgleichszahlungen mit folgender Zielrichtung weiterentwickelt
werden:

- Einführung einer Grünlandprämie zur Sicherung der flächendeckenden
Landbewirtschaftung und zur Stabilisierung der rindviehhaltenden
Grünlandbetriebe.

- Anhebung der Flächenprämien für heimische Eiweißpflanzen wie z.B.
Ackerbohnen und Erbsen zur Verbesserung der Proteinversorgung von Schweinen
und Geflügel aus heimischer Erzeugung Zur Gegenfinanzierung ist die
Silomaisprämiezu streichen. Die Flächenstilllegungsflächen müssen für den
Anbau und die Verwendung von Kleegras freigegeben werden.

'Eine Beibehaltung der bisherigen Preisstützung und der Agrarförderung ist
generell nur noch für solche Betriebe zu rechtfertigen, die ökologische und
soziale Mindestkriterien einhalten', betonte Gerd Billen vom NABU. Bis
spätestens 2020 muss mindestens die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen
in Deutschland auf den ökologischen Landbau umgestellt sein. Der Anteil der
Agrarausgaben in der EU für den ökologischen Landbau ist deshalb von derzeit
knapp 1,5 Prozent auf 25 Prozent zu erhöhen. Wer zukünftig mit
Massenerzeugung weiter für den Weltmarkt produzieren möchte, der möge dies
tun, aber ohne öffentliche Subventionen, sagten die Verbandsvertreter.

Die Landwirtschaft allein kann die Vitalität im ländlichen Raum nicht
sichern! Multisektorale Ansätze sind daher notwendig. Die Verordnung zur
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes gehört nach Ansicht der
Verbände zu den vielversprechenden Initiativen der EU-Kommission. Die
Fördermittel für den ländlichen Raum und damit auch die Agrarumweltprogramme
müssen aber bis zum Jahr 2006 auf mindestens 50 Prozent der gesamten
Agrarausgaben der EU aufgestockt werden. Wie groß das Arbeitspotential im
ländlichen Raum ist, zeigen die Ergebnisse von Modellprojekten für eine
nachhaltige Regionalentwicklung. Hierbei sind vor allem die
Entwicklungschancen nachhaltiger Tourismusangebote und der bevorstehende
Durchbruch bei den erneuerbaren Energien (in erster Linie Windkraft,
Biomasse, Biogas und Geothermie) erfolgversprechend.

Information: Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Am Michaelshof 8-10,
53177 Bonn, Tel.: 0228-359005, Fax: 0228-359096

 


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