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@grar.de Aktuell - 18.01.2001

EP fordert Einhaltung der Umweltgesetzgebung


Straßburg (agrar.de) - Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf,
weiterhin ohne Zögern die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zu
ergreifen, um die richtige Durchführung der Richtlinie 92/43/EG über
natürliche Lebensräume
sicherzustellen und der Nichteinhaltungen der
Mitgliedstaaten nachzugehen. Gleichzeitig soll die Kommission die
Verwaltungsmaßnahmen zur Verkürzung des Untersuchungs- oder
Bewertungszeitraums hinsichtlich der Einhaltung oder Nichteinhaltung der
Umweltgesetzgebung verkürzen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert sicherzustellen, dass alle
vorgeschlagenen Gebiete von Gemeinschaftsinteresse unverzüglich vor
schädlichen Wirkungen geschützt werden sollen. Außerdem sollen sie ihrer
Berichtspflicht nachkommen. Allgemein fordert das Parlament die Ausstattung
des Netzes mit den notwendigen finanziellen Mitteln und eine bessere
Verbreitung von Informationen. Von Gebietsausweisungen betroffene
Bürgerinnen und Bürger sollen besser beteiligt werden. Die Kommission wird
schließlich aufgefordert, einen Jahresbericht über die Auswirkungen der
Gemeinsamen Agrarpolitik auf die Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten in
der EU vorzulegen.

Das Parlament begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Mitgliedstaaten den
Zugang zu EU-Mitteln zu verwehren, wenn diese nicht sichergestellt haben,
dass die Anforderungen des Umweltschutzes bei der Durchführung von Maßnahmen
im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds einbezogen werden. Es
betont aber, dass die Zurückstellung von Zahlungen nur dann gerechtfertigt
ist, wenn es ernste Hinweise gibt, dass dies zu einer Beeinträchtigung eines
wichtigen Habitats führen würde. Das Parlament fordert ferner eine
Überprüfung der FFH-Richtlinie im Hinblick auf ihre Anwendung in den
Mitgliedstaaten, die zu mehr Klarheit für die Betroffenen führen soll.

Die Richtlinie über natürliche Lebensräume hat zum Ziel, die Artenvielfalt
durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume zu sichern. Für wildlebende
Tiere und Pflanzen sollen die Lebensräume bewahrt oder wiederhergestellt
werden. Dazu soll ein kohärentes, europäisches ökologisches Netz besonderer
Schutzgebiete mit dem Namen Natura 2000 errichtet werden. Jeder
Mitgliedstaat muss dazu Schutzgebiete ausweisen. Die Staaten legen dazu
jeweils eine Liste mit Gebieten vor.

Die Europäische Kommission hat bisher in sechs Fällen
Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten wegen der
Habitat-Richtlinie eröffnet, davon zwei gegen Frankreich, zwei gegen Irland
und jeweils ein Verfahren gegen Griechenland und Deutschland. Letzteres ist
1995 wegen der damals fehlenden Liste verwarnt worden. Mittlerweile ist eine
Liste vorgelegt worden, sie ist jedoch nach Ansicht der Kommission
unzureichend. Lediglich 3,9 Prozent der Landfläche sollen unter Schutz
gestellt werden. Dies ist nach Belgien der geringste Flächenanteil. Als
zufriedenstellend bewertet die Kommission keine einzige der vorgelegten
Listen. Als unzureichend werden außer der deutschen auch die belgische, die
französische, die irische und die britische Liste bezeichnet.

Weitere Informationen: Judith Ecker, (Straßburg) Tel.: (33) 3 881 74076,
(Brüssel) Tel.: (32-2) 28 42629, E-Mail

 


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