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@grar.de Aktuell - 05.01.2001

Funke legt Programm für verbraucher- und umweltorientierte Agrar- und Ernährungspolitik vor


Berlin (agrar.de) - Mit dem Bericht von Bundeslandwirtschaftsminister
Karl-Heinz Funke (SPD) in der gemeinsamen Sitzung der Bundestagsausschüsse
Ernährung und Gesundheit zur BSE-Problematik gibt das
Bundesministerium einen Acht-Punkte-Plan für verbraucher- und
umweltorientierte Agrar- und Ernährungspolitik bekannt. Lesen Sie den
Orginaltext des BML:

Die Menschen in unserem Lande haben genug zu essen. Durch BSE ist allerdings
vielen bewusst geworden, dass häufig die Transparenz darüber fehlt

- woher unsere Lebensmittel kommen,

- woraus sie bestehen und

- wie sicher sie sind.

Sicherheit muss es vom Hof des Bauern bis zur Ladentheke geben.
Verbraucherschutz und Umweltschutz gehören genau so zusammen wie Landwirte
und Verbraucher in einem Boot sitzen. Das Funke-Programm ist für gläserne
Produktion, bezieht alle gesellschaftlichen Gruppen ein und schafft
Vertrauen in die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel.

Handlungsbedarf besteht in folgenden 8 Bereichen:

1. Weitere BSE-Schutzmaßnahmen

Unbegrenztes EU-weites Verbot der Verfütterung von protein- und fetthaltigen
tierischen Erzeugnissen nach deutschem Standard.
EU-weite Einführung der offenen Deklaration von Futtermitteln und
Positivliste; in Deutschland kurzfristige Einführung als freiwillige
Maßnahme der Wirtschaft.
Branchenleitlinien zur Qualitätssicherung bei Rohstoffen
Installation von Inspektionsgruppen in den Bereichen Futtermittel,
Veterinär- und Lebensmittelkontrolle. Verschärfung der Sanktionen bei
Verstößen.
Anpassung der Düngemittelverordnung an die Vorschriften des
Tiermehlverbotsgesetzes vom 02.12.2000.

2. Verbraucherorientierte Agrar- und Ernährungspolitik: Transparenz und
Sicherheit vom Stall bis zur Ladentheke

Neuausrichtung des Absatzfondsgesetzes und Verwendung der Mittel für die
Einführung von Qualitäts- und Herkunftssicherungssystemen, die alle Stufen
der Lebensmittelkette (Futterlieferant-Landwirt-Verarbeiter-Vermarkter)
erfassen.
Ausbau der Verbraucheraufklärung und Stärkung der regionalen
Verbraucherzentralen.
Verbot antibiotischer Leistungsförderer in der Tiermast.

3. Stärkung der Lebensmittelsicherheits-Forschung

Ausbau des nationalen BSE-/Scrapie-Referenzlabors an der
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere zu einem "Institut
für neue und neuartige Tierseuchenerreger" mit Standort Insel Riems.
Einbindung der Lebensmittelsicherheits-Forschung in ein nationales und
europäisches Netzwerk.

4. Gemeinschaftsaufgabe nachhaltige ländliche Entwicklung

Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" wird zur Gemeinschaftsaufgabe "Nachhaltige ländliche
Entwicklung" weiterentwickelt.
Die Maßnahmen der 2. Säule der EU-Agrarpolitik werden im Rahmen integrierter
ländlicher Entwicklungs- und Umweltprogramme weiter ausgebaut.
5. Erarbeitung eines Landentwicklungsgesetzes

Das Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsgesetz werden modernisiert und
in einem Landentwicklungsgesetz zusammengefasst; die Grundsätze informeller
Planungen sollen im Sinne der Agenda 21 gesetzlich verankert werden.

6. Verabschiedung eines Ökolandbaugesetzes

einheitliche Überwachung der Ökobetriebe und Einführung scharfer
Sanktionsregelungen bei Verstößen.
Staatliches Kennzeichen für Ökoerzeugnisse, um die Transparenz und
Sicherheit zu verbessern.
Zentralisierung der Importermächtigungen für Drittlandsware, um einheitliche
Standards sicherzustellen.
Verstärkte Förderung des Anbaus und der Vermarktung ökologischer Erzeugnisse
als Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Nachhaltige ländliche Entwicklung".

7. Umweltbezogene Förderung

Nachhaltige Stärkung des Vertragsnaturschutzes mit Vorrang vor
ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Einführung einer Grünlandprämie
Verstärkter Anbau von Eiweißfutterpflanzen zweck Verbesserung der
Eiweißversorgung aus heimischer Produktion.
Stärkung der flächengebundenen Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Überprüfung des landwirtschaftlichen Bewertungsgesetzes mit dem Ziel, die
Abgrenzung bäuerlicher und gewerblicher Tierhaltung anzupassen.

8. EU-Agrarpolitik/WTO

Verankerung hoher Standards des Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzes im
WTO-Vertragswerk für den Landwirtschaftsbereich.
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU bei Wahrung hoher
Standards des Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzes.
Überprüfung der EU-Agrarpolitik im Rahmen des für 2003 vorgesehenen
mid-term-review.
Verschärfung der Tiertransportbedingungen.

 


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