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@grar.de Aktuell - 02.01.2001

Tierärzte fordern weit greifende Maßnahmen gegen BSE


Bonn (agrar.de) - Die Bundestierärztekammer befürwortet das Moratorium der
Fütterung von Tiermehl und begrüßt die Ausweitung der BSE-Tests. 'Dies sind
zwei Maßnahmen, die in der jetzigen Situation nahe liegend und unumgänglich
sind', erklärte Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der Kammer. 'Nachdem
jetzt offensichtlich ist, dass wir nicht auf einer "BSE-freien Insel" leben,
müssen wir alle denkbaren Konsequenzen ziehen', so Pschorn in einer
Pressemeldung.

Gleichzeitig mahnte er, nicht nur die akute Krise zu bekämpfen, sondern auch
weiter reichende Strategien zu entwickeln. 'An erster Stelle muss dabei die
Sicherheit des Menschen stehen - Kosten sind absolut nachrangig.' Die
tierärztliche Dachverband sieht vor allem in folgenden Bereichen
Handlungsbedarf:

Forschung

Forschung über BSE hat in Deutschland bisher kaum stattgefunden. Auch die
Untersuchungen, die in stärker betroffenen Ländern - v.a. Großbritannien -
gemacht wurden, lassen viele wichtige Fragen offen. Die
Bundestierärztekammer fordert, jetzt die notwendigen Gelder für Forschung
bereit zu stellen, die Projekte bundesweit zu koordinieren und die
tierärztlichen Hochschulen und Fakultäten einzubeziehen. Besonders dringlich
sind:

- Entwicklung von Testverfahren, die empfindlicher sind und infizierte Tiere
in einem früheren Stadium erkennen können,

- Entwicklung von Testverfahren, mit denen der Erreger im lebenden Tier
nachgewiesen werden kann,

- Untersuchungen über die Ausbreitung und Vermehrung des Erregers im Tier,

- Untersuchungen über eventuelle weitere Übertragungswege.

Tiermehle könnten nur dann möglicherweise wieder verfüttert werden, wenn die
bisherigen Erkenntnisse, dass das in Deutschland angewandte Verfahren der
Tierkörperbeseitigung den BSE-Erreger sicher abtötet, bestätigt worden sind.

Tests

Die Bundestierärztekammer hat Bund und Länder darum gebeten, die Einrichtung
der notwendigen Laborkapazitäten zu fördern und zu unterstützen. Die
Entnahme und Untersuchung der Proben sollte einheitlich geregelt werden:

- Amtliche Entnahme, um Verwechslungen und Täuschungen zu verhindern,

- Schutzkleidung bei der Entnahme der Proben,

- amtliche Kontrolle und schnellstmögliche Akkreditierung von privaten
Labors.

Die Tests sollten so schnell wie möglich auch auf jüngere Schlachtrinder
ausgedehnt werden. Neu entwickelte Testverfahren müssen möglichst schnell
zum Einsatz kommen.

Tiermehl

Zurzeit sieht die Bundestierärztekammer im vollständigen Verbot aller
Produkte aus der Tierkörperbeseitigung die einzige Lösung, um wirksam zu
verhindern, dass tierisches Eiweiß an Wiederkäuer verfüttert wird - sei es
durch versehentliche Verunreinigung oder durch absichtliche Beimengung. Eine
Übergangsfrist, in der vorhandene Futterbestände aufgebraucht werden dürfen,
wird der Gesetzgeber vermutlich einräumen müssen. Die Bundestierärztekammer
fordert aber, nach Ablauf dieser Frist:
Die Bundestierärztekammer hat Bund und Länder darum gebeten, die Einrichtung
der notwendigen Laborkapazitäten zu fördern und zu unterstützen. Die
Entnahme und Untersuchung der Proben sollte einheitlich geregelt werden:

- landwirtschaftliche Betriebe umfassend darauf zu kontrollieren, dass keine
tiermehlhaltigen Futtermittel mehr verfüttert oder gelagert werden,

- Futtermittel bei den Herstellern umfassend auf Verunreinigungen oder
Beimengungen von Tiermehlen zu prüfen.

Für diese Kontrollen müssen Gelder und Personal bereit gestellt werden.

Verendete Tiere

Wie die enormen Kosten, die durch ein völliges Verbot von Tiermehl
entstehen, zwischen Bund/Ländern, Landwirt, Fleischwirtschaft und
Verbraucher aufgeteilt werden, ist noch ungeklärt. Die Bundestierärztekammer
fordert hierzu, dass den Landwirten unbedingt eine volle Kostenerstattung
bei der Entsorgung verendeter Tiere angeboten werden muss. Anderenfalls ist
die Gefahr sehr hoch, dass Tierkadaver illegal entsorgt - beispielweise
vergraben - werden.

Risikomaterial

Die so genannten Risikomaterialien wie z.B. Gehirn und Rückenmark müssen
seit 1. Oktober bei allen über zwölf Monate alten Schlachtrindern
unschädlich beseitigt werden. Das jüngste Rind, bei dem bisher der
BSE-Erreger nachgewiesen werden konnte, war 20 Monate alt. Damit ist nach
aktuellem Stand des Wissens eine Sicherheitsspanne vorhanden. Die
Bundestierärztekammer fordert trotzdem, die Bestimmungen über die Entfernung
von Risikomaterial auf alle Wiederkäuer jeden Alters auszudehnen. Damit
werden wirksame Kontrollen erleichtert und zusätzliche Sicherheit für den
Verbraucher geschaffen.

Information: Bundestierärztekammer, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Tel.:
0228-725460, E-Mail

 


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